Hallo, wir haben 1 Kind und daher jeder ein halbes Kind auf der Lohnsteuerkarte. Nachdem wir geheiratet haben hat nun jeder ein ganzes Kind. Ist das richtig so?

3 Antworten

Das scheint so zu stimmen, ich habe folgendes gefunden:

Wie errechnet sich der Kinderfreibetrag bei mehreren Kindern?

Eltern erhalten für jedes Kind einen vollen Kinderfreibetrag. Diesen teilen sie sich nach dem sogenannten Halbteilungsprinzip. Bei verheirateten Paaren, die beide die Steuerklasse IV (4) haben, wird der gleiche Kinderfreibetrag angerechnet. Hier wird bei einem Kind der Zähler 1,0 und bei zwei Kindern entsprechend der Zähler 2,0 für jedes Elternteil angerechnet. Bei Eheleuten mit den Steuerklassen III (3) und V (5) hingegen wird der gesamte Kinderfreibetrag komplett bei dem Partner mit der Steuerklasse III (3) berücksichtigt. Für unverheiratete Paare mit der Steuerklasse I (1) oder II (2) gilt pro Kind der Zähler 0,5.

Quelle: https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/wie-funktioniert-das-mit-dem-kinderfreibetrag.html

Es scheint also so zu sein, dass es bei der 4   1,0 für beide heißt, auch wenn man sich trotzdem den Freibetrag teilt (halbiert wird).

Nicht verunsichern lassen. Die Frage war gleich zu Anfang richtig beantwortet. Bei Steuerklassenkombination 4/4 hat jeder Ehegatte (wenn ihr ein Kind habt) 1,0 Kinderfreibeträge, bei zwei Kindern jeder 2,0 und so weiter.

Bei Steuerklassen 3/5 ist bei jedem das Kind hälftig berücksichtigt.

Das Finanzamt hat da sozusagen nichts "geändert", das ist automatisch richtig in die neuen Steuerklassen übernommen worden, nur wird es da eben etwas anders dargestellt.

Es ist also alles völlig korrekt! LG

Wenn ihr beide Steuerklasse IV habt, stimmt das.

REder27 
Fragesteller
 28.02.2017, 13:19

Ja, wir haben beide Steuerklasse 4. Ich wäre schon beruhigt wenn das stimmt! Aber komisch ist das schon.