Welcher Kinderfreibetrag wenn verheiratet, aber nicht gemeinsames Kind?
Ich war auf dem Amt weger der Umschreibung der Lohnsteuerkarten (Klassen), da ich geheiratet habe. Da wurde mir ein 0,5 Kinderfreibetrag eingetragen. Ist das richtig? Ich habe kein Kind. Nur mein Mann hat aus einer früheren Beziehung (keine Ehe) ein Kind, welches aber bei der Ex wohnt. Er hat auch sein 0,5 behalten. Ist das richtig, dass ich diese 0,5 bekommen habe? Bin ganz unsicher, weil die dort auf dem Amt irgendwie den Eindruck machten, als müßten sie nen neuen Lehrgang machen, um sicher zu sein.
7 Antworten
Also mir würde heute erklärt!!!
Mein Mann war nicht verheiratet und ein Kind mit der Ex, jeder 0.5 Freibetrag.
Wir sind jetzt verheiratet, bekommen wir alle 3 den Freibetrag 0.5.
Warum konnte mir keiner Erklären!!!
Bürokratie blicken selbst nicht durch. Dachte ich bekomm keines!!!??? Da ich keines hab und das Kind bei der Mutter lebt. Ich lass es mir von irgendeinem dort schriftlich geben.... denn am Schluss bekomm ich Stress mit dem Finanzamt, obwohl sie es automatisch eingetragen haben. Gericht würde sagen: Unwissenheit Schützt vor Strafe nicht! So würde es ausgelegt werden. Doch ob sich morgen jemand den Schuh anzieht beim Finanzamt Und es mir schriftlich gibt????? Kann ich mir nicht vorstellen! GRAUZONE
Dann müßte bei Deinem Mann 1,0 eingetragen werden und bei Dir nichts,da es ja nicht Dein Kind ist. Hättet ihr gemeinsam ein Kind,steht in beider Steuerkarten 0,5 Kinderfreibetrag drin.
Wenn das Kind nicht Deines ist, dann bekommst Du auch KEINEN Freibetrag!
0,5 bei Vater und Mutter ist richtig, solange bei getrennt lebenden Eltern der Unterhalt bezahlt wird. Wenn nicht, kann auch der Elternteil, der das Kind hat und keinen Unterhalt fürs Kind bekommt das Kind komplett auf die Lohnsteuerkarte kriegen!
Tatsächlich hatte ich die gleiche Situation. Wir hatten alle 0,5 Freibetrag bei einem Kind. Mein Mann, ich und seine Ex-Frau. Somit gab es zusammen 1,5 Kind. Habe leider beim FA nur die Aussage erhalten, dass das alles so richtig ist. Frage mich aber, auf welcher Grundlade das so gemacht wird?
Habe nochmal mit dem Finanzamt telefoniert! Definitiv hat die angeheiratete Frau kein Anspruch auf 0,5% Kinderfreibetrag. Falls es auf der Lohnsteuerkarte vermerkt wurde, hat das Finanzamt leider geschlampt (Aussage der Mitarbeiterin).
0,5 bei mir genau das Gleiche
Dankeschön euch allen. Ist schon komisch, dass man sich selber nen Kopf machen muß und dann das richtige bei raus kommt und die Ämter das nicht hinbekommen. Jetzt darf ich nochmal 60 km fahren, nur um dort den Fehler ausradieren zu lassen. LG