Kann ich das Kind meiner Freundin auf meine Steuerkarte eintragen lassen, wenn wir heiraten?

5 Antworten

Das Kind kann man nur dann auf der Steuerkarte eintragen lassen, wenn man auch unterhaltspflichtig ist. Da die Unterhaltspflicht nicht durch die Heirat, sondern nur durch eine Adoption entstehen würde, wirds also nix mit Kinderfreibetrag. ´Bei der Krankenversicherung sieht es anders aus: Hier sind Stiefkinder ebenfalls mit versichert ( § 10 Abs. 4 SGB V ) http://www.juraforum.de/gesetze/sgb-v/10-familienversicherung

Ja, das passiert sogar nahezu automatisch. Die Steuerkarten müssen sowieso geändert werden, wegen der Steuerklasse. Und der aufmerksame Beamte trägt die Kinderanteile immer beim Besserverdienenden ein.

Also,

ich lebe mit meiner Frau seit 11 Jahren zusammen und sind nun 5 Jahre verheiratet.

Sie hat 2 Kinder aus anderen Beziehungen und ich habe eins mit Ihr.

Eigentlich sollte somit bei mir nur 0,5 stehen und bei Ihr 1,5 laut eurer Meinung!

Falsch denn bei mir steht 2 und bei Ihr 1.5 ( was laut Finanzamt eigentlich auch 2 sein müsste )

Weil wenn man Verheiratet ist Splittet sich das nicht mehr sonder wird im gegenteil zusammengerechnet.

Nur beim Kinderfreibetrag wirds berücksichtigt je nachdem welche Steuerklasse man gewählt hat ob 3/5, 4/4 oder 4/4 mit Faktor.

Im Grunde heißt es das nict bei beiden Partnern der Freibetrag berechnet wird.

Lg

Hallo,

zum Steuerrecht kenne ich mich nicht aus.

Zur Krankenversicherung:

Die Ehefrau kann ab Tag der Heirat in die kostenlose Familienversicherung, wenn ihr Einkommen 400 Euro monatlich nicht übersteigt (§ 10 SGB V). Vor der Hochzeit ist eine Familienversicherung nicht möglich.

Das Kind kann beim leiblichen Vater familienversichert werden. Beim Stiefvater ist eine kostenlose Familienversicherung möglich, wenn der Stiefvater das Stiefvater finanziell überwiegend unterhält (hierbei spielen z.B. die Unterhaltszahlungen vom leiblichen Vater eine Rolle). Für Stiefkinder ist dann jährlich ein zusätzlicher Fragebogen der Krankenkasse auszufüllen.

http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__10.html -> Absatz 4

Gruß

RHW

Nein, das kannst du nicht. Man kann nur leibliche, adoptierte oder Pflegekinder eintragen lassen. Nur für die steht einem ein Kindefreibetrag zu. Deiner zukünftigen Frau steht ein halber Freibetrag zu und dem Vater des Kindes.