Kind nicht auf Lohnsteuerkarte eingetragen -Nachzahlung durch Arbeitgeber oder Rückzahlung durch Amt

3 Antworten

Beim Finanzamt können Sie die Eintragung für dieses Jahr ändern lassen. Diese Mitteilung geben sie dem Arbeitgeber, der das dann rückwirkend ab Januar berechnet. Sicherheitshalber sollten Sie eine Lohnsteuererklärung im nächsten Jahr abgeben, da die Programme des Arbeitgebers nicht unbedingt alle Einzelheiten erfassen.

Falls Sie Hilfe bei der Erstellung der Lohnsteuererklärung benötigen, ich bin Lohnsteuerberater in einem Lohnsteuerhilfeverein. Telefon 03061295550.

Einiges an Geld?! Der Kinderfreibetrag wirkt sich bei der Lohnabrechnung lediglich auf den Soli aus. Das sind bei Normalverdienenden ein paar Euro mehr oder weniger...

Lass den Freibetrag für dieses Jahr noch eintragen, dann kann der AG rückwirkend ab Januar nachberechnen. Aber wie gesagt, erwarte nicht den Jackpot. ;-)

Ich würde es in der Steuererklärung angeben und mir so das Geld zurückholen. Für die Zukunft kannst du es auch beim Finanzamt nachtragen lassen.