Was bringt der Eintrag eines Kindes in der Lohnsteuerkarte?

5 Antworten

Hallo, ich bin eine alleinerziehende Mutter. Habe gestern einen Anruf des Vater erhalten, er möchte das ganze Kind eintragen! Geht rechtlich bei unverheirateten nicht, höchstens ein halbes Kind. Er spart sich eh nicht viel, er ist auch nicht in der Kirche, da würde sich dieses neben Soli und Pflegeversicherung niederschlagen. Bei den paar Euro die er sich spart frage ich mich, ob er sein Kind noch jede woche sehen soll? Das Kind ist jetzt ein Jahr geworden, er war da, es gab von ihm kein Geburtstagsgeschenk, es gibt neben der gesetzlichen Unterhaltszahlung kein "einziges"! persönliches Geschenk von ihm. Wer bezahlt das Lachen unseres Kindes? Solche Väter sollten sich ernsthaft Gedanken machen. Ein Kind hat man sein Leben lang, das Rechtliche ist das eine, das Verhalten für die Zukunft das andere. Ich sage: die paar Euro soll er sich gerne holen, für sein "halbes Kind".Das ist das Recht der Väter, die ihr Kind eigentlich ursprünglich nicht wollten, es jede Woche sehen können und dann so was. Was Recht ist ist Recht. Aber egal, ein lediger Vater kann auf jedem Fall ein halbes Kind angeben.

Du kannst am Ende des Jahres den Steuerfreibetrag des Kindes voll ausnutzen und bekommst so bis zu 254 Euro/Monat Steuerrückerstattung. Nicht zu vergessen das Du 154 Euro Kindergeld erhälst. Außerdem zahlst Du als Kinderloser 0,25% mehr an PV Beiträge. Und den allergrößten Vorteil wirst Du haben wenn Du erstmal ein Pflegefall bist. Dann wird Dein Kind Dich besuchen und falls es Mißstände im Pflegeheim gibt wirst Du da nicht einsam verecken wie die ganzen Kinderlosen.

man, kannst Du grausige Bilder malen. DH.

geringerer Solidaritätszuschlag, geringere Kirchensteuer, geringere Pflegeversicherungsbeiträge.

du hast dir doch nicht etwa Kinder wegen des Geldes angeschafft - oder?

Schau deinem Kind in die Augen, es wird lächeln und das ist mit keinem Geld der Welt zu bezahlen (für alles andere gibt's eh die ...)

Außerdem würde man Kirchensteuer sparen, falls man in der Kirche ist und auch Solidaritätszuschlag!

tatsächlich? Wird beim online Brutto-Netto-Rechner nicht gemacht..

@NinaD82

Doch, für die Berechnung von Soli und Kirchensteuer werden Kinder sofort berücksichtigt! Es sei denn, es fällt keine Lohnsteuer an. Dann gibt es den Rest natürlich auch nicht!