Hallo, mein Nachbar ist verstorben, und ich bin als alleinige Erbin im Testament eingetragen. Es gibt noch einen Bruder und Nichte. Muss ich diese Auszahlen?
Hallo,
mein Nachbar ( 93 J. ) ist, leider in seinem Urlaub, verstorben, und ich bin als alleinige Erbin im Testament, welches beim Nachlassgericht liegt, eingetragen.
Der Nachbar war verwitwet und kinderlos.
Es geht um seine Eigentumswohnung.
Ich habe mich um den Herren mehrere Jahre gekümmert, da sein Bruder ( 92 J. ) und Nichte ( über 50 J. ), die einzigen Verwandten, in anderen Bundesländern leben. Es gab nur telefonischen Kontakt zwischen meinem Nachbarn und dessen Bruder. Mit der Nichte zu bestimmten Feierlichkeiten, wenn überhaupt. Er hat von den Beiden in den letzten 15 Jahren nicht einmal Besuch erhalten.
Meine Frage: Haben diese Beiden Personen ein Anrecht auf das Erbe, bzw muss ich sie auszahlen?
Mir ist es total unangenehm, dass er mich als alleinige Erbin eingesetzt hat. Für mich war das immer Nachbarschaftshilfe.
Ich habe Angst, was jetzt so alles auf mich zu kommt.
Vielleicht kann mir ja jemand meine Frage beantworten!
Vielen Dank im vorraus!
5 Antworten
Du hast Glück, denn Geschwister bekommen bei testamentarischer Verfügung zu deren Ungunsten keinen Pflichtteil, die Nichte erst recht nicht.
Was dir trotzdem Ärger machen wird, ist die Erbschaftststeuer. Unter Umständen musst die Wohnung doch noch verkloppen. :(
Ich bin falsch
Nicht jeder Verwandte ist auch pflichtteilsberechtigt ! Nun staune: Geschwister sind es nicht. :) Die Eltern des alten Mannes schon, aber die sind ja nun ganz sicher nicht mehr in der Lage.
Nein, die zwei haben kein gesetzliches Recht auf ein Pflichtteil. Dir gehört die Erbe ganz allein. Freundlicher Umgang mit den Hinterbliebenen und evtl. das Angebot, einige persönliche Erinnerungsstücke oder Fotos zu erhalten kostet dich natürlich nichts.
Blödsinn
Sorry, IRRTUM
Nein, nicht Irrtum, sondern Blödsinn!
Selbst, wenn du Alleinerbe bist, durch ein Testament bestimmt, so gibt es für die nahen Verwandten ein Pflichtteil. Im schlimmsten Falle musst du diese auszahlen.
Klingt seltsam, aber der Bruder des Erblassers ist kein naher Angehöriger. Er ist "nur" der Abkömmling von Vorfahren des Erblassers.
du sollest dir einen Fachanwalt nehmen hier nicht an der falschen stelle sparen, zu rechnen ist mit dem Pflichterbe ggf. wird die wohnung dann verkauft .
Sorry, Edit! FALSCH
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/pflichtteil/pflichtteil_01.html
Tschukdigung an die andren Antworter.
Das ist Unsinn. ein Enterben ist nur bei schweren moralischen und rechtlichen Verfehlungen möglich. Sonst besteht ein Anrecht auf ein Pfllichtteil für die Verwandten, egal was im Testament steht.