Hallo, mein Nachbar ist verstorben, und ich bin als alleinige Erbin im Testament eingetragen. Es gibt noch einen Bruder und Nichte. Muss ich diese Auszahlen?

5 Antworten

Du hast Glück, denn Geschwister bekommen bei testamentarischer Verfügung zu deren Ungunsten keinen Pflichtteil, die Nichte erst recht nicht.

Was dir trotzdem Ärger machen wird, ist die Erbschaftststeuer. Unter Umständen musst die Wohnung doch noch verkloppen. :(

KantosDjor  27.06.2015, 16:58

Das ist Unsinn. ein Enterben ist nur bei schweren moralischen und rechtlichen Verfehlungen möglich. Sonst besteht ein Anrecht auf ein Pfllichtteil für die Verwandten, egal was im Testament steht.

Ranzino  27.06.2015, 17:04
@KantosDjor

Nicht jeder Verwandte ist auch pflichtteilsberechtigt ! Nun staune: Geschwister sind es nicht. :) Die Eltern des alten Mannes schon, aber die sind ja nun ganz sicher nicht mehr in der Lage.

Nein, die zwei haben kein gesetzliches Recht auf ein Pflichtteil. Dir gehört die Erbe ganz allein. Freundlicher Umgang mit den Hinterbliebenen und evtl. das Angebot, einige persönliche Erinnerungsstücke oder Fotos zu erhalten kostet dich natürlich nichts.

KantosDjor  27.06.2015, 16:57

Blödsinn

Ginalolofrigida  27.06.2015, 17:04
@KantosDjor

Nein, nicht Irrtum, sondern Blödsinn!

Selbst, wenn du Alleinerbe bist, durch ein Testament bestimmt, so gibt es für die nahen Verwandten ein Pflichtteil. Im schlimmsten Falle musst du diese auszahlen.

Ranzino  27.06.2015, 17:08

Klingt seltsam, aber der Bruder des Erblassers ist kein naher Angehöriger. Er ist "nur" der Abkömmling von Vorfahren des Erblassers.

du sollest dir einen Fachanwalt nehmen hier nicht an der falschen stelle sparen, zu rechnen ist mit dem Pflichterbe ggf. wird die wohnung dann verkauft .