Bin ich als Großneffe pflichtteilsberechtigt?

8 Antworten

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Sie sind zwar nicht pflichtteilsberechtigt. Aber wenn Sie der nächste und sogar einzige lebende Verwandte des verstorbenen Großonkels sind, wären Sie sein gesetzlicher Erbe und würden nicht nur den Pflichtteil, sondern den ganzen Nachlass bekommen. Da aber offenbar ein Testament vorliegt mit der Erbeinsetzung eines anderen, werden Sie leider leer ausgehen, es sei denn das Testament wäre unwirksam oder anfechtbar. Fragen Sie bim zuständigen Amtsgericht nach.

Nein kannst du nicht.Pflichteilberächtigt sind nur Familienmitglieder 1.Grades also Kinder und der Ehegatte oder Gattin wenn sie im Testament nicht bedacht würden.

wenn kein testament vorläge, wärst du der alleinerbe.

liegt eines vor, das andere zum erben bestimmt, dann hast du keine eine möglichkeit, einen pflichtteil zu beanspruchen.

pflichtteile beziehen sich nur auf geradlinig verwandte.. also eltern-kinder

Ohne Testament haettest du geerbt. Aber einen Pflichtteilanspruch gibt es fuer Grossneffen nicht. D.h. wenn per Testament alles anderen zugedacht ist, dann wirst du nichts erhalten.

Pflichtteilsanspruch haben nur Erben 1. Ordnung: Also Eltern und Abkömmlinge. Du hast also keinen Anspruch.