Hallo zusammen, Muss man, wenn man einen Strafbefehl erhalten hat, die Rechnung, für den er gekommen ist, auch bezahlen?

3 Antworten

Ich nehme an, du meinst nicht die Kostenrechnung der Gerichtskasse, denn die kommt erst, nachdem der Strafbefehl rechtskräftig geworden ist.

Der Strafbefehl legt dir wahrscheinlich Betrug zur Last, weil du eine Ware oder Dienstleistung bestellt hast und deren Rechnung nicht bezahlt hast. Die Ursache ist zivilrechtlicher Natur, die Folgen kommen aus dem Strafrecht. Beide Rechtsgebiete sind voneinander unabhängig: Der Strafbefehl soll begangenes Unrecht im öffentlichen Interesse sanktionieren. Die Geldstrafe und die Gerichtskosten fließen aber an den Staat und das befreit dich nicht von der privatrechtlichen Forderung, dem Unternehmer die erbrachte Leistung und ggf. Schadensersatz zu bezahlen.

Ohne Kenntnis der Hintergründe dieses Verfahrens muss die Rechnung daher trotzdem beglichen werden, sonst kann der Unternehmer sie zivilrechtlich einklagen, was noch mehr Kosten verursacht.

Play24 
Fragesteller
 12.10.2015, 09:53

Danke das war meine frage...es ging sind um erschleichen von Leistungen

adk710  12.10.2015, 10:03

Dann gilt genau das Gleiche, das erhöhte Beförderungsentgelt ist eine privatrechtliche Forderung der Verkehrsbetriebe, die natürlich auch bezahlt werden muss.

Nun bei der Rechnung handelt es sich um eine zivilrechtliche Aufforderung eine Firma oder einer Geschäftsperson. Diese "sieht" nichts von dem Geld, welches du über den Strafbefehl zahlst (unterscheide: Strafrecht und Zivilrecht) Daher: Ja, die Rechnung muss zusätzlich bezahlt werden. Der Strafbefehl ist zwar auch ohne das Begleichen der Rechnung abgegolten, der Gläubiger könnte jedoch den ausstehenden Betrag zivilrechtlich einklagen... mit weiteren Kosten...

Bist du nicht mit dem Strafbefehl einverstanden, so musst du innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung dessen schriftlich Einspruch einlegen. Dann erfolgt eine mündliche Verhandlung.

Legst du keinen Einspruch ein, so bist du zur Zahlung verpflichtet. Steht auch alles beim Strafbefehl mit drin.

Play24 
Fragesteller
 12.10.2015, 09:33

Es geht sind nicht um den strafbefehl der wird bezahl! Es geht sich um die Rechnung die nicht bezahlt würde und deswegen der strafbefehl entstand. Muss diese Rechnung auch bezahlt werden?

MoralLehrer  13.10.2015, 16:51
@Play24

Nein, muss sie nicht. Wenn du Einwände gegen diese hast, musst du diese auch nicht zahlen.

Wenn du jedoch den Strafbefehl zahlst, dann gibst du damit automatisch zu das die Rechnung völlig ok ist. Also entweder beides zahlen oder beidem widersprechen.