Hallo zusammen. Ich wurde vom Autohändler Arglistig getäuscht!?

13 Antworten

Ein Schreiben von dir (was dann auch noch offensichtlich ein Musterschreiben ist), wird den Händler nicht beeindrucken.

Geh auf alle Fälle zur Polizei und zeig ihn an - und dann investier in einen guten Anwalt und lass den das machen.

Dali2016 
Fragesteller
 25.08.2016, 10:50

Danke für die antwort. will es aber erst Ohne Anzeige und Anwalt probieren. Habe ich da eine frist ?

ErsterSchnee  25.08.2016, 10:53
@Dali2016

Ja, hast du. Alles weitere verrät dir der Anwalt.

Und wenn du bei deinem "selbst versuchen" gravierende Fehler machst, kann es durchaus sein, dass der Anwalt irgendwann nichts mehr retten kann.

Gehst du eigentlich zum Friseur oder schneidest du dir selbst die Haare? Und da geht es nur um Haare - nicht ansatzweise so kompliziert wie Recht...

Hallo,

in diesem Fall bist Du der Betrogene. Du kannst 1x versuchen freundlich mit dem Händler zu reden ( hast Du ja schon ). 
Danach suchst Du Dir einen anständigen Anwalt und lässt das durch Ihn machen bzw. prüfen. 

Ich kenne den Marktwert des Fahrzeugs nicht, daher weiß ich nicht über wie viel Geld wir hier reden.

In Deinem Fall käme eine Verkehrsrechtsschutz zum tragen.

Quelle: Huk24.de, man kann aber auch beliebig andere Anbieter heranziehen.

Unser Verkehrsschutz bietet folgende Leistungen:

Verkehrsrechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht: Geltendmachung
und Abwehr von Ansprüchen aus schuldrechtlichen Verträgen für das
versicherte Fahrzeug (z. B. als Käufer eines Gebrauchtwagens wird Ihnen
verschwiegen, dass es sich um einen Unfallwagen handelt).

Eines vorneweg: bin kein Jurist und gebe daher auch keine Empfehlung ab.

Kann nur schreiben, wie ich in diesem Fall formulieren würde:

An
xxxxx (exakte Firmenanschrift laut Kaufvertrag. Ist die falsch, ist das Schreiben unwirksam)

Sehr geehrter Herr xxx,

am xxx habe ich bei Ihnen das Auto xxx gekauft. Sie versicherten mündlich und im Kaufvertrag, dass das Auto unfallfrei sei (steht das im Vertrag?..sonst könnte es schwierig werden).
Inzwischen liegen mir aber Beweise vor, dass sie von einem Unfall wussten und diesen verschwiegen haben. Daher liegt nach meiner Einschätzung der Verdacht eines Betruges nahe.
Da ein Unfall eine Wertminderung bedeutet, habe ich zu viel für das Auto bezahlt. Daher verlange ich von Ihnen einen finanziellen Ausgleich in Höhe von 400,- . Diesen Betrag bitte ich bis zum (+ 15 Tage nach Datum des Schreibens) auf mein Konto xxxx zu überweisen. Alternativ wäre ich auch mit einer Barsauszahlung einverstanden. Danach würde ich den Fall für erledigt betrachten.

Sollten sie auf mein Angebot zur außergerichtlichen Beilegung dieses Falles nicht eingehen, behalte ich mir weitere juristische Schritte vor, wie z.B. Anzeige wegen Betruges oder anwaltliche Beistand beim Eintreiben der Forderung. In diesem Fall ist die Forderung von 400,- hinfällig und die geforderte Summe wird dann der anwaltlichen Empfehlung entsprechen.

Mit freundlichen Grüßen
Jan Lässtsichnichtverarschen

Lkwfahrer1003  25.08.2016, 17:59

Hallo Hamburger02,

Sehr gutes schreiben .

Allerdings würde ich jetzt dieses :

z.B. Anzeige wegen Betruges oder anwaltliche Beistand beim Eintreiben der Forderung

weglassen . Denn, Zahlst du nicht dann zeig ich dich an , sehen Gerichte gar nicht gerne . Und ein zwielichtiger Rechtsanwalt macht daraus eine versuchte Erpressung .

Aber ansonsten top

Hamburger02  25.08.2016, 18:09
@Lkwfahrer1003

Nur nebenbei: werde von Freunden und Bekannten dauernd gebeten, solche Schreiben aufzusetzen...habe da einige Übung drin. ;-)

Aber deine Bedenken sind nicht unberechtigt. Alternative Formulierung (ganz würde ich auf Druck und Drohung nicht verzichten):

Sollten sie auf mein Angebot zur außergerichtlichen Beilegung dieses Falles nicht eingehen, behalte ich mir weitere strafrechtliche sowie zivilrechtliche Schritte vor, für die ich allerdings gegebenenfalls die Hilfe eines Anwaltes hinzuziehen würde.

Hast du denn mit dem Händler schon Kontakt aufgenommen? Vielleicht war es nur ein Versehen, dass er im Vertrag den Haken bei "unfallfrei" gesetzt hat? Warum gleich einen Anwalt aufsuchen, wenn das Problem mit einem Gespräch behoben werden könnte.

Wenn das nicht hilft: Vor den Anwaltskosten musst du eigentlich keine Angst haben. Du hast eindeutige Beweise, dass das Auto nicht unfallfrei ist. Egal wie die Einigung dann mit dem Händler ist (Rückgabe oder Preisminderung) hat der Händler die Kosten für den Anwalt zu übernehmen.

Dali2016 
Fragesteller
 25.08.2016, 12:38

Ja Kontakt hatte ich aufgenommen aber ohne erfolg. er sagte das ich das Fahrzeug zurück geben kann und Ihm die 280€ geben soll weil beim vertrag ich noch 1 Jahr garantie extra abgeschlossen hatte .

Ich will aber das Fahrzeug behalten. Preisminderung will er nicht. Ist aber mein recht oder?