Hallo, wie nah darf eine Verkehrsinsel an eine Hofeinfahrt gebaut werden, im StrG ist nichts zu finden, weiß jemand wo man das nachlesen kann?

4 Antworten

Ich meine wie weit links oder rechts von der Einfahrt kann eine gebaut werden, hätte ich besser dazu schreiben sollen... Bei mir vor dem Haus soll nämlich eine gebaut werden und ich habe jetzt Bedenken, dass ich die recht nahe an der Hofeinfahrt bekomme und somit Probleme haben werde beim ein und ausfahren. Besonders mit Hänger...Wenn ich den Mindestabstand wo nachlesen könnte, wäre mir geholfen.

Um einen privaten Stellplatz zu erschließen reicht i.d.R. ein Rangierraum von 6 m Tiefe und rund 3 m Breite. Mehr Platz hat man nach GaVO in Parkhäusern auch nicht zur Verfügung.

D.h. wenn unmittelbar neben deiner Grundstücksausfahrt eine Verkehrsinsel entsteht, kannst du voraussichtlich nichts daran ändern.

Nur weil es bisher bequemer war, hast du keinen Anspruch mit Hänger ohne Rangieren am Besten noch aus allen Richtungen raus-und reinzufahren.

Es muß mindest die LKW Durchfahrt gewährleistet sein , als 2,70 vom Kantstein .

... na ja, da eine Laterne direkt in die Einfahrt gebaut werden kann, nehme ich doch wenige Zentimeter an, oder auch direkt davor, oder?