Muss ich dafür sorge tragen das kein Niederschlagswasser von meinem Grundstück auf die Straße fließt?

10 Antworten

.... ich denke NEIN.

Kein Eigentümer muß auf Grenze eine Entwässerungsanlage bauen lassen. Fahre ggf. hin zum Rathaus und lasse Dir das Ding von denen zeigen. Bei uns habe die zumindest keine.

Zudem haben wir hier einen Wasser- und Bodenverband, der für die Oberflächenentwässerung zuständig ist und je nach Grundstücksgröße fallen die Gebührenbescheide aus.

Je nach Satzung kann die Kommune den Anwohnern auferlegt haben, Sorge zu tragen, dass Niederschlagswasser auf dem eigenen Grund zu versickern hat, respektive eine Einleitung des Niederschlagswassers in die Kanalisation zu verhindern ist. Es gibt andererseits Gemeinden, bei denen der Abwasserzweckverband ohnehin Kostenbescheide für die Abwassereinleitung erstellt basierend auf Grund- und Hausfläche, sodass diese Kosten bereits durch den Anwohner weitgehend gedeckt sind.

Ohne genauere Ortskenntnis ist das daher schwer zu beantworten.

Grundsätzlich wäre es zumindest überlegenswert, die Rinne *jetzt* erstellen zu lassen, sofern sich der Kostenrahmen in dem genannten Bereich bewegt (€ 1500.-- wäre ein Schnäppchen, denn eine spätere Hinzufügung dürfte locker mindestens das Doppelte kosten). Insbesondere wenn die angrenzenden Flächen mit Pflaster belegt sind (auch wenn es versickerungsfähig ist), kann es bei Starkregen zu einem erheblichen Rückstau kommen. Wenn dann keine Drainage gelegt worden ist, um das aufzufangen, bist du ggfs. im Rahmen der Grundbesitzer-HP für Schäden haftbar zu machen. Die 25cm Differenz sind jetzt wenig überraschend - die meisten Kommunen verzichten bei Bestand auf Neueinmessungen, auch wenn die Katasterpläne schon 100 Jahre alt sind. Das wird immer erst bei Straßenneubau oder -neutrassierung gemacht.

Das ist ja alles schön und gut. Nur ich kann nicht verstehen das jetzt die Anwohner zur Kasse gebeten werden. Das Bauamt hätte das schon vor beginn der Bauarbeiten wissen müssen. Zudem haben die Bauarbeiter mindestens 1 Meter in mein Grundstück alles nach unten gedrückt mit ihren Baggern, Maschinen, etc. Mir wurde gesagt dass dies wieder repariert wird, in diesem Zuge kann man doch div. Maßnahmen ergreifen...?

@Misomaniac

Nur ich kann nicht verstehen das jetzt die Anwohner zur Kasse gebeten werden.

Wer denn sonst?

Mir wurde gesagt dass dies wieder repariert wird,

Das wird es auch. Die Wiederherstellung der Grundstücksgrenze samt Zaunanlagen und Begrünung ist Pflicht.

in diesem Zuge kann man doch div. Maßnahmen ergreifen...?

Ja, könnte man. Allerdings unterscheidet das kommunale Recht sehr genau zwischen Kosten, die allgemeine Instandhaltungsarbeiten (nicht oder nur zu einem sehr geringen Teil umlagefähig) und solchen, die eine Wertverbesserung (90% umlagefähig) darstellen. Bei Erneuerungen kommt der Anrainer meistens sogar kostenlos davon, weil viele Kommunen den Aufwand für Widersprüche und Klagen scheuen, wenn sich die Kosten der Maßnahmen insgesamt in überschaubaren Grenzen halten.

Wenn Dein Grundstück zur Straße hin mindestens 1% Steigung aufweist,kannst Du glaubhaft machen,das es ausgeschlossen ist,das das Oberflächenwasser,das Niederschlagswasser in die städtische Kanalisation läuft.

Schau Dir die Ortssatzung zur Entwässerung an.

Ist Dein Grundstück eben ,könnten Kantensteine ausreichend sein,um die Belange des Bauamts zu erfüllen.

Du bist dann verpflichtet diese Arbeiten selbst durchzuführen,oder durchführen zu lassen,wenn die Ortssatzung eine Grundstücksentwässerung vorschreibt,bzw.dies nicht über die städtische Kanalisation erfolgen darf.

Sei Dir darüber klar,das z.B.eine Begrenzung durch Kantensteine,aber eine schlechte Versickerung,egal ob verdichteter Boden oder Pflastersteinbelag

eine Überschwemmung auf Deinem Grundstück verursachen könnte.()

Hier tangiert es dann Deine Gebäudeversicherung.Also nicht am falschen Fleck sparen.

Ich habe vergessen zu erwähnen das ich rund um mein Grundstück (also zumindest an der Straße entlang) versickerungsfähiges K1 Biopflaster verlegt habe. Ich bin mir ziemlich sicher dass dies das gesamte Niederschlagswasser versickern lässt

@Misomaniac

Gut.Dann kommt es nun drauf an,was bei Starkregen passiert.Ist Dein Grundstück zur Sraße geneigt,weist dorthin ein Gefälle auf,hilft Dir nur die Satzung;bzw.eine eigene Entwässerung die Du an Deinen Kanal anschließen musst.

Die Bodenbeschaffenheit ,der Untergrund ist viel mehr maßgeblich,als die Offenheit des Pflasters.Bedenke,das Starkregenereignisse sehr stark an Intensität und Häufigkeit zugenommen haben und vermutlich weiterhin zunehmen.

Auch ist Deine Lage maßgeblich.In Staulage eines Mittelgebirges,sagen wir dem Hintertaunus,wo es dreimal soviel regnet als in Frankfurt,brauchst immer eine Grundstücksentwässerung.

@Rutscherlebnis

Mein Grundstück ist ca. 20 Meter lang. die Hofeinfahrt nimmt ca. 4 Meter davon in Anspruch. diese ist meines Erachtens relativ gerade. Vor meinem Hauseingang gibt es eine leichte Neigung Richtung Straße auf ca. 3- 4 Meter Länge und der Rest ist angrenzende Parkplatzfläche die auch ziemlich gerade ist. Wie gesagt es ist alles mit versickerungsfähigem Pflaster belegt. Die wollen aber dass ich auf die gesamte Länge eine rinne Installiere. Ich finde es total übertrieben. zudem hat es noch nie jemanden gestört und jetzt 3 Wochen vor Baustellen ende kommen die mit der Sache aus dem Busch. Für mich stinkt es danach dass die sich verkalkuliert haben und nun Kosten auf die Anwohner abwälzen wollen. Selbst bei starkem Regen läuft kein Wasser von meinem Grundstück auf die Straße. Das kann ich zwar nicht beweisen aber die genauso wenig.

@Misomaniac

Du musst es aber beweisen.Dazu bräuchtest Du ein Gutachten.Das kostet sicherlich nicht viel weniger als die Baumaßnahme.Frage einmal einen städtischen Arbeiter,oder jemanden vom Fach,den Du kennst.1000 Tacken klingen nun nicht gerade nach verkalkuliert.

@Rutscherlebnis

Der Mann vom Bauamt war dabei gestern. Aber 1000 Euro pro Anwohner ist schon eine andere Hausnummer. Seltsam ist auch dass die die Grundstücksgrenzen neu abgesteckt haben und dabei raus kam das jetzt zwischen Straße und den Grundstücken der Anwohner 25 cm Luft ist. Es kommt mir so Vor als ob die Gemeinde nun diesen Streifen auf Kosten der Anwohner "füllen" möchte. Problem ist das sich niemand so richtig damit auskennt.

Wenn es so wäre das Wasser von meinem Grundstück auf die Straße läuft hätten die Herren des Bauamtes dies doch schon am Anfang bemängeln können. Warum erst jetzt wo alles fast fertig ist???

@Misomaniac

Geh doch mal in die Höhle des Löwen und stelle diese Fragen,und vielleicht geht Ihr mit einigen betroffenen Anliegern dorthin?

Ja,das mit den 25 cm..das klingt komisch.

Auch die Ankündigung die Angelegenheit durch das RP prüfen zu lassen...kann da Wunder wirken.^^

In Deutschland ja.

Und umgekeht darf die Stadt / Gemeinde kein Wasser auf Ihr Grundstück entwässern.

Das kann durchaus den Tatsachen entsprechen. Es gibt viele Gemeinden, die eine Versickerungspflicht von Niederschlagwasser auf Grundstücken fordern bzw. eine Umleitung in den Abwasserkanal.

Sicherheitshalber auf die Gemeinde gehen und sich informieren lassen.