Wie viel Abstand muss ein Neubau vom Nachbargrundstück haben?
Hallo, unser Nachbar baut grade sein neues Haus, die Garage hat er fast direkt neben unserem Zaun gebaut und der Abstand beträgt unter einem meter mit einer relativ hohen Außenmauer. auf die wir nun von unserer Terrasse aus drauf sehen. Ist das überhaupt erlaubt? Auch aus Brandschutz technischen Gründen halte ich das für zu nah. In unserem Dorf ist das nicht üblich so nah am Nachbargrundstück zu bauen. Kennt sich jemand für Niedersachsen aus? Vielen Dank
6 Antworten
Ist das überhaupt erlaubt?
Ja.
Bei Garagen und Carports ist eine direkte Grenzbebauung auch genehmigungsfrei möglich, solange die entsprechenden Maße nicht überschritten werden (näheres siehe § 5 Abs. 8 NBauO). Abstandsflächen sind hier in diesem Fall explizit nicht einzuhalten:
"Ohne Abstand oder mit einem bis auf 1 m verringerten Abstand von der Grenze sind zulässig
- 1.
-
Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer Höhe bis zu 3 m und (...)"
- Zudem darf die Garage 30m² Grundfläche nicht überschreiten.
Garagen dürfen auf Grenze stehen. Achte auf das Innenleben später, denn dort dürfen nur Kraftfahrzeuge untergestellt werden. Kein Holz oder Rasenmäher bzw. Schubkarre oder Schränke und Sonnenschirme.
Garagen und deren Abstellräume dürfen so gebaut werden. Die Grenzmauer jedoch nicht höher als 2,00 m. Was in eurem Dorf "üblich" ist und was nicht, hat nichts mit der LBO zu tun.
Was üblich ist in Eurem Ort ist zweitrangig. Wenn er eine Baugenehmigung hat und sein Bau dieser entspricht ist alles bestens.
Auskunft gibt Dir das Bauamt.
Das ist Regional sehr unterschiedlich geregelt. Wenn er die Baugenehmigung so bekommen hat, wird das wohl in Ordnung sein.