Was ist der Unterschied zwischen Mischgebiet 1 und Mischgebiet 2 bzw. was darf dort alles gebaut werden?

2 Antworten

1.1.4 Ausschluss von Wohnnutzung

In den

MI 1,

2, 3, 4, 4a, 5, 6 und 7

ist Wohnnutzung im Erdgeschoss nicht zulässig.

In den

MI 2

und MI 3 i

st die Wohnnutzung ausnahmsweise zulässig, wenn gesunde

Wohnverhältnisse (ausreichende Belichtung, Besonnung und Belüftung) im Bauantrag nachgewiesen werden.

http://www.freiburg.de/pb/site/Freiburg/get/521930/Textliche%20Festsetzungen.pdf

Ist zwar für Freiburg, dürfte aber für Stuttgart ähnlich sein. Außerdem ist es den Bebauungsplänen der jeweilge Stadt für das betreffende Grundstück eigentlich auch beschrieben. Und den brauchst Du ja, wenn Du bauen möchtest, zumal im Mischgebiet.

Die Angabe MI 1 und MI 2 bezieht sich IMMER auf einen konkreten Bebauungsplan! Eine allgemeine Quelle für eine ganze Stadt gibt es nicht und wäre zudem auch nicht rechtens!

Das heißt, was genau in diesen Gebieten zulässig ist und worin sich MI 1 von MI 2 unterscheidet, steht in den textlichden Festsetzungen des Bebauungsplans. Die allg. Angaben der BauNVO zu MIs sind hier nur "Richtschnur", da die Stadt z.B. allgemein zulässige Nutzungen ausschließen kann (als Beispiel).

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