Was ist der Unterschied zwischen Mischgebiet 1 und Mischgebiet 2 bzw. was darf dort alles gebaut werden?
Liebe Community!
Ich hab folgendes Anliegen. Würde geren wissen, was der unterschied zwischen Mischgebiet 1 und Mischgebiet 2 ist? bzw. was darf im Bereich Mischgebiet 1 alles gebaut werden? Ich habe lediglich nur Mischgebiet im allgemeinen finden können.
Des Weiteren möchte ich euch fragen, ob Ihr eventuell einen Anwalt (Baurecht) kennt, der sich auch trauen würde, gegen die Stadt vorzugehen? Vorzugsweise einen Anwalt im Stuttgarter Raum.
Für eure Hilfe bedanke ich mich im Voraus.
MfG Tanzer81
2 Antworten
1.1.4 Ausschluss von Wohnnutzung
In den
MI 1,2, 3, 4, 4a, 5, 6 und 7
ist Wohnnutzung im Erdgeschoss nicht zulässig.In den
MI 2und MI 3 i
st die Wohnnutzung ausnahmsweise zulässig, wenn gesundeWohnverhältnisse (ausreichende Belichtung, Besonnung und Belüftung) im Bauantrag nachgewiesen werden.
http://www.freiburg.de/pb/site/Freiburg/get/521930/Textliche%20Festsetzungen.pdf
Ist zwar für Freiburg, dürfte aber für Stuttgart ähnlich sein. Außerdem ist es den Bebauungsplänen der jeweilge Stadt für das betreffende Grundstück eigentlich auch beschrieben. Und den brauchst Du ja, wenn Du bauen möchtest, zumal im Mischgebiet.
Die Angabe MI 1 und MI 2 bezieht sich IMMER auf einen konkreten Bebauungsplan! Eine allgemeine Quelle für eine ganze Stadt gibt es nicht und wäre zudem auch nicht rechtens!
Das heißt, was genau in diesen Gebieten zulässig ist und worin sich MI 1 von MI 2 unterscheidet, steht in den textlichden Festsetzungen des Bebauungsplans. Die allg. Angaben der BauNVO zu MIs sind hier nur "Richtschnur", da die Stadt z.B. allgemein zulässige Nutzungen ausschließen kann (als Beispiel).
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