Hallo und guten Abend, Ich bin seit ca. 6 Mon. In Privatinsolvenz, nun Anzeige wegen Leistungskreditbetrugs?

3 Antworten

Ich schätze mal das da jemand unzufrieden ist mit deiner privaten Insolvenz und er dir nach seinen Möglichkeiten ein paar Steine in den Weg werfen will. Wenn du bereits alles geklärt hast , nichts vergessen/verschwiegen und nicht neues auf dich geladen hast , musst du dir keine Sorgen machen. Nutze bei der Polizei dein Aussage-Verweigerungsrecht und nimm Bezug auf deinen Insovenzverwalter ..

Alf2017 
Fragesteller
 06.01.2017, 19:35

Das denke ich auch, ja im warsten sinne hab ich die hosen runtergelassen alles offiziell hatte auch nen anwalt bei inso antragstellung keine schuldnerberatung .... Danke für das feedback ;) 

Hast Du eine Wohnung bezogen und hast von Anbeginn an keine Miete zahlen wollen, weil Du schon da wußtest dass du kein Geld für Miete hast? Oder wie soll dies in einem solchen Zusammenhang gemeint sein?

Alf2017 
Fragesteller
 06.01.2017, 19:33

Nein es war kein Vorsatz da ich zu anfang ca 2 1/2 jahre gezahlt habe und dann anfang letzten jahres nicht mehr durch kontopfändungen,lohnpfändungen usw.  ( privatschulden ) bin aber auch so ,besenrein schlüssel per post an vermieter , 2 monate später raus, weil ich nicht wusste wohin und woher kohle bekommen es ist auch zu einem vergleich vorm amtsgericht gekommen , weil ich nicht gekündigt habe hat er noch drei Monate aufgerechnet summa summarum fünf Monate inklusive Nebenkosten Anwaltskosten 3500 € diese sollte ich dann zu 50 € Raten monatlich zahlen habe dies auch getan bis der Beschluss der Insolvenzeröffnung feststand in dem der Insolvenzverwalter mitteilte dass ich auf keinen Fall weiter zahlen darf..

wilees  06.01.2017, 19:40
@Alf2017

Aus meinem Verständnis - Definition Leistungskreditbetrug:

Ein Leistungskreditbetrug liegt dann vor,wenn man von jemandem eine Leistung erbringen lässt und schon vorher genau weiss,dass man diese nicht bezahlen kann,aber denjenigen,der die Leistung erbringt in dem Glauben lässt,dass man diese Leistung auch bezahlen kann.

Also schießt diese Anzeige wohl am Ziel vorbei.

Alf2017 
Fragesteller
 06.01.2017, 19:48
@wilees

Ja das denke ich mir auch ...aber wie legt man sowas aus das die Polizei den vorwurf erheben kann dann muss er ja gelogen haben , habe Auszüge über Mietzahlungen bis zu dem zeitpunkt wo ich nicht mehr gezahlt habe ... danke für die Antwort sehr hilfreich 

wilees  06.01.2017, 20:24
@Alf2017

Erklärung bei der Polizei praktisch nur ein Satz: knapp 2,5 Jahre nach Einzug in die Wohnung von xyz konnte ich aus wirtschaftlichen Gründen keine Mietzahlungen mehr leisten. Es liegt kein Leistungsbetrug vor.

Allerdings bist Du auch nicht zu einer polizeilichen Aussage verpflichtet.

Alf2017 
Fragesteller
 06.01.2017, 20:55

Ich meinte wie der Vermieter das ausgelegt haben muss als er die anzeige erstattete , zur Polizei gehe ich nicht die habe ich heute darüber in Kenntnis gesetzt das ich anwaltlich vertreten werde...sorry für das Missverständnis ...hab den Anwalt beauftragt der auch das inso verfahren erfolgreich angeleiert hat

Hallo,

die Angelegenheit muss man gedanklich trennen, zwischen der Insolvenz und der Anzeige.

Insolvenzseitig hatte der Vermieter zu Beginn des Verfahrens die Gelegenheit, die Forderung mit dem Vermerk "strafbare Handlung" anzumelden. Damit hätte er erreichen können, dass seine Forderung nicht durch die Restschuldbefreiung abgedeckt ist. Aus meiner Sicht hat er die Frist übersehen, weil Du ja schon seit 6 Monaten in der Insolvenz bist. Solltest Du wieder Erwarten wegen Leistungskreditbetrugs veruteilt werden und er eine nachträgliche Anerkennung versuchen, dann müsstest Du dagegen beim Insolvenzgericht Einspruch einlegen.

Ich denke auch, dass das seine Intension ist. Er will versuchen, dass seine Forderungen aus der Restschuldbefreiung rausgenommen werden (§302 InsO).

An der einen Stelle gab es aber schon mal einen Vergleich. Hier kann er nicht mehr ansetzen. Er müsste jetzt versuchen damit durchzukommen, dass er argumentiert, dass Du schon gewusst hast, dass Du in die Privatinsolvenz gehen wirst, d.h. dass Du den Vergleich geschlossen hast, obwohl Du schon gewusst hast, dass Du ihn nicht einhalten wirst.

Diesen Beweis muss aber er erbringen, d.h. die Beweislast liegt bei ihm. Ich würde bei der Polizei daher gar nichts sagen und nur Angaben zur Person machen, außer Dein Rechtsbeistand sagt etwas anderes.

Wenn der Vermieter es durchziehen will, dann wird es sowieso vor Gericht landen. Er wird aber nicht beweisen können, dass Du vorhattest, in die Insolvenz zu gehen und Du wirst es brav abstreiten.

Es ist zwar lästig, aber ich denke, dass Deine Chancen ganz gut sind, das Thema zu Deinen Gunsten zu beenden.

Viel Glück

Alf2017 
Fragesteller
 07.01.2017, 09:36

Guten Morgen, bei dem Vergleich ist schon von mir gesagt worden das ich auf dem weg in die Privatinsolvenz bin.Das hat die Richterin damals bei der Verhandlung auch mehr oder weniger im Protokoll vermerkt.
Sie schrieb aber auch das ,dass bei der Verhandlung über den Vergleich keine Rolle spielen würde.

Das es zwei paar Schuhe sind sehe ich ein .

Die Strafsache hat mehr oder weniger nichts mit der Insolvenzsache zu tun.

Ja werde wie schon erwähnt nicht zur Polizei sondern zum Rechtsanwalt gehen.

Angenommen ich werde verurteilt, wird der Vermieter nach der Insolvenz vollstrecken lassen ?

Weil es eben eine Unerlaubte Handlung ist? So hat der Anwalt des Vermieters gegenüber dem insoGericht angegeben.

Habe darauf hin auch Einspruch auf den Tatbestand der unerlaubten Handlung nicht auf die Forderung bei Gericht eingelegt. Da ist bisher nichts mehr nach gekommen.

Ja sehr verstrickt alles.

Aber Danke für die äußert hilfreiche Antwort.

P.S.: Wenn es zur Verurteilung kommt was kann man maximal erwarten ?

DwarfEnt  07.01.2017, 15:37
@Alf2017

Hallo,

erstmal ist es schon mal nicht schlecht, dass das Thema "Privatinsolvenz" beim Vergleich schon erwähnt worden ist. Der Vergleich erledigt ja schon mal alle vorherigen Sachen.

Somit verstehe ich eigentlich gar nicht, wieso der Vermieter jetzt nochmal versucht, einen Beschluss durchzusetzen.

Ich bleibe bei der Meinung, dass er versuchen wird, zu argumentieren, dass die Privatinsolvenz sozusagen den Vergleich bricht. Kann mir aber nicht vorstellen, dass das ein Richter auch so sieht.

Es wäre aber auch kein Beinbruch, wenn es wider Erwarten doch passiert. Maximal erwirkt er also die Anerkennung des Leistungskreditbetruges.

Dann müsste das Insolvenzgericht erstmal der nachträgliche Anerkennung zum Insolvenzverfahren zustimmen. Nehmen wir auch hier mal den "Worst Case" an. Die Forderung würde dann aus der Restschuldbefreiung herausgenommen werden. Aber nur diese Forderung.

Vollstreckung ist während der Insolvenz nicht möglich. Er bekommt also während der Insolvenz ganz normal seine Zuteilung aus der Masse vom Treuhänder. Nach der Insolvenz würde er sich dann bei Dir wieder melden und dann müsstest Du die Forderung dann begleichen.

Es ist also eigentlich kein Weltuntergang.

Viel Glück

Alf2017 
Fragesteller
 07.01.2017, 09:39

-Beim Vergleich war die insolvenz noch nicht eröffnet 14.04 vergleich 2 Monate später insolvenzbekanntnachung