Werden Vorwürfe als Beschuldigter oft fallen gelassen?

6 Antworten

Hallo Legacy,

grundsätzlich lohnt es sich nicht bei der Polizei aufzutauchen, da diese in der Praxis meist versuchen, dir die Tat in die Schuhe zu schieben (wenn du es nicht warst) oder dich zum zur Aussage zu drängen (wenn du es warst). Du wirst bei einer Vorladung als Täter auch so behandelt wie einer. Schau mal nach ob die Einladung von der Staatsanwaltschaft kommt oder von der Polizei. Bei letzerem musst du nicht mal Erscheinen auch wenn da eine nette Zeile am ende des Briefes steht, in der wenn man nicht Erscheint eine bestimmte Summe angeblich zu Zahlen ist. Es kann sein dass du nun von der Polizei im Verlaufe der Zeit ein Brief bekommst, dass das Verfahren gegen dich eingestellt wurde. Dann hast du Glück. Falls es jedoch nicht der Fall ist und es zur Gerichtsverhandlung kommt hast du Anspruch auf ein Pflichtverteidiger. Du hast übrigens auch Anspruch auf ein Pflichtverteidiger während die Ermittlungen laufen. Da du vorher nicht bei der Polizei deine Aussage gemacht hast, kannst du mit dein Pflichtverteidiger über den Vorfall reden und es gibt auch nicht Punkte, die von der Aussage die du damals bei der Polizei gemacht hättest unterscheiden. Das ist ein großer Vorteil bei der Befragung im Gerichtssaal. Keiner kann dir dann sagen: "Aber bei der Polizei haben sie das so und so geschildert, Was denn nun?". In der Regel lohnt es sich in den meisten Fällen auch einfach die Wahrheit zu sagen und Reue zu zeigen. Ich wünsche dir viel Erfolg.

Wichtig: Alle meine Angaben sind aus Erfahrung und ohne Gewähr. Es kann sein das sich Dinge (z.B. Gesetze) im verlaufe der Zeit geändert haben oder von Region zu Region unterschiedlich sind. Am besten du holst dir Rat vom Anwalt ein.

Danke für deinen Tipp

Am besten einen Anwalt aufsuchen. Der sagt dir was für dich gut wäre.

Es kommt immer drauf an, wie die Beweislage ist. Ich würde empfehlen die Aussage zu verweigern und dich nicht selbst zu belasten.

Es muss nicht sein, dass die Anzeige fallen gelassen wird, kann aber.

Ok, danke dir auf jeden Fall. Es handelt sich höchst wahrscheinlich um die Benutzung/Erstellung eines WhatsApp Stickers. Kannst du mir dazu etwas mehr sagen, wenn du mehr dazu weist ?

@Legacy53

Da es sich hierbei um ein Whatsapp Sticker handelt wird keine große Strafe auf dich zukommen. Höchstens ein paar Sozialstunden. Dabei würde ich dir empfehlen Einsicht zu zeigen. Sagen dass das ganze nichtmehr vorkommen wird und dich bei dem Opfer zu entschuldigen ohne Aufforderung. Das lässt dich in einem guten Licht darstehen und die Staatsanwaltschaft wird dabei höchstwahrscheinlich ein Auge zudrücken.

Wenn ich alles so schildere wie es war und auf mich nichts zutrifft wird die Anzeige gegen mich fallen gelassen ?

Zunächst muss das, was Du schildern willst, ja nicht die Wahrheit sein. *)

Die zweite Frage:
Was ist, wenn die Beschuldigungen doch auf mich zutreffen, wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Anzeige/der Vorwurf fallen gelassen wird.

Warum sollte das geschehen, wenn die Beschuldigungen zutreffen ?

Wenn es eine Straftat ist die verfolgt werden soll, dann wird es so erfolgen

*) es könnten ja auch Beteiligte / Zeugen geben, die eine Darstellung beisteuern, die Deine Angaben wieder zweifeln lassen.

Wenn du beweisen kannst das du es nicht warst dann ist alles gut

Also mir wurde der Vorwurf nicht wirklich erklärt, dass passiert glaube ich nur bei dem Gespräch mit dem Kommissar, aber ich glaube ich weis worum es sich handelt. Und zwar um die Benutzung/Erstellung eines WhatsApp Stickers. Auch wenn ich es gewesen wäre, könnte man es Mike nicht zu 100% beweisen das ich das war, zudem weis ich auch wer es gewesen ist.

Danke für die schnelle Antwort

Ohne Kenntnisse von Details artet das in Hellseherei aus.

Tatsache ist, dass Staatsanwaltschaften und Gerichte z.B. in Bezug auf Cybermobbing sehr hellhörig sind und eher nicht dazu neigen, Ermittlungsverfahren voreilig einzustellen.

Mehr kann man im Moment dazu nicht sagen.