Hallo Leute, ich möchte zum 15.1. Fristgerecht kündigen, kann ich das zu dem Datum überhaupt, so mitten im Monat und Muss ich Dan bis 15. O. 16.2 arbeiten?

4 Antworten

Wenn in deinem Arbeitsvertrag oder dem ggf. anzuwendenden Tarifvertrag nichts anderes geregelt ist, hast du eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsletzten (§ 622 Abs. 1 BGB).

Wenn deine schriftliche Kündigung spätestens am 18.01. bei deinem AG vorliegt, kannst du zum 15.02. kündigen, der dann dein letzter Arbeitstag wäre.

Das kommt drauf an, was in deinem Arbeitsvertrag steht.
 Lies dir den doch mal durch

In meinem Vertrag steht nichts darüber, habe alles durchgeblättert 

@Ann12302

Dann musst du das im Kollektivvertrag durchlesen.

@Tooru

Im was? Was ist den kollektivvertrag?

@Ann12302

Ansonsten gelten automatisch die gesetzlichen fristen. Aber was ist das den für eine Stelle? Aus einer normalen Festeinstellung außerhalb der probezeit wirst du eher nicht zum 15.1 raus kommen.

@Ann12302

Im Kollektivvertrag sind qausi die 'Regeln' für jede Berufsgruppe festgehalten. Was im Kollektivvertrag steht, ist Gesetz. Der Arbeitsvertrag darf das was im Kollektivvertrag steht nicht 'vermindern', heißt, wenn im Kollektivvertrag steht, dass du mindestens 1000 Euro verdienst, darf im Arbeitsvertrag nicht stehen, dass du nur 900 bekommst.

Kollektivverträge findest du im Internet.

@GoimgarDE

Ist gar nicht so selten. Man sollte seinen Arbeitsvertrag mal durchlesen. Da steht sowas öfter drinnen.

@GoimgarDE

Ich arbeite in einer Praxis, ich wollte 15.1 kündigen und 15.2 bei der neuen Stelle anfangen 

@Tooru

Im Kollektivvertrag sind qausi die 'Regeln' für jede Berufsgruppe festgehalten

Kollektivverträge gibt es in Österreich. In Deutschland ist das der Tarifvertrag.

Was steht zum Thema Kündigung im Arbeitsvertrag? oder bist du noch in der Probezeit?

Normal ist 30 Tage zum 15. oder Monatsletzten.

In meinem Vertrag steht nichts darüber 

@Ann12302

Dann gid das BGB also 30 Tage zum 15 oder Monatsletzten. Das heißt jetzt Kündigen 15.02. raus sein.

Alternativ währ ein Aufhebungsvertrag möglich, setzt aber das Einverständniss des Chefs voraus. Dabei gibt es keine Fristen. Der Ausscheidungstag kann individuell festgelegt werden.

@berlina76

Okay super danke für die Hilfe :)

@berlina76

Dann gid das BGB also 30 Tage

Um genau zu sein:

Das BGB § 622 Abs. 1 spricht von vier Wochen - das sind 28 Kalendertage!

Normal ist 30 Tage zum 15. oder Monatsletzten.

Das ist falsch. Vier Wochen sind nicht 30 Tage!

"Fristgerecht" dürft bei 14 Tagen (durchnittsfrist) knapp werden ;-)

14 Tagen (durchnittsfrist) 

Wie kommst du denn auf diesen schmalen Pfad? Laut BGB vier Wochen zum 15. oder zum Letzten.

Was soll denn eine "Durchschnittsfrist" sein???