Hallo! Können Leute anteilig nach ihrer Beteiligung in ein Grundbuch eingetragen werden?
Ich würde gerne aus aktuellem Anlass (i. A. meiner Mutter) wissen, ob es möglich ist Anteilshaber an einem Grundstück je nach Anteil ihrer Kapitalbeteiligung an einer Eigentumswohnung ins Grundbuch eintragen zu lassen (mit dementsprechenden Eigentumsanteilen) - oder ist jeder Anteilshaber zu gleichen Teilen berechtigt Anspruch auf das Eigentum zu beanspruchen NACHDEM der Eintrag beider ins Grundbuch erfolgt ist? (Z.B. eine Eigentumswohnung kostet 450.000 € - einer beteiligt sich mit 50.000 - der andere mit 400.000 €. Beide werden ins Grundbuch eingetragen. Gehört danach diese Eigentumswohnung beiden zu gleichen teilen oder ist es möglich die beiden Eigentümer je nach prozentualer Kapitalbeteiligung ins Grundbuch eintragen zu lassen - mit dem entsprechenden Eigentumsanteilen? - WICHTIGER HINWEIS: Es handelt sich nicht um Familie oder Ehepartner sondern um langjährige Freundinnen(!)
VIELEN DANK!
3 Antworten
Man kann im Grundbuch die Eigentumsanteile splitten wie man lustig ist. In deinem Beispiel also 1/9 und 8/9. Das Ganze wird Euch aber der Notar erklären, bei dem der Vertrag über den Erwerb geschlossen wird.
Aha. Gut. Danke.
klar geht das. So wie Ehepaare meist ein je 50% zugeordent wird kann diese Verhältnis durchaus auch anders geregelt werden. Aber das Stimmrecht bei Beschlüssen muss als ganzes gesehen werden. die Wohnunf hat z.B. 100 MEA´s dann kann nicht 70 dafür und 30 dagegegen sein.
Okay. Danke. Den letzten Satz verstehe ich aber nicht.
bei so krasser missverteilung würd ich die andere ganz raus lassen und auf ihre paar kröten verzichten
lieber alleine machen, das gibt nur stress nachher
ja du kannst das auf jeden fall regeln, grundbuchlich müsste das möglich sein, sonst über nen internen vertrag einfach
Bist Du Dir da sicher, dass dass geht? Interner Vertrag! Daran hatte ich bisher natürlich nicht gedacht...:-O ...das sollte vermutlich irgendwie über einen Notar regelbar sein. Hmmmm.... hoffentlich kommen trotzdem noch ein paar andere Meinungen und vor allem Fakten hier "rein". Danke erstmal.
Pups
ruf die halt beim grundbuchamt an
das geht auf jeden fall, ist auch egal, wenn es wäre, dass da die möglichkeit besteht, dass der der sagen wir 10% zahlt nachher zu 50% der eigentümer ist..
das ist nicht möglich, das würde wirtschaften im wege stehen und auch sinnlos sein
Ja, warum nicht - ich bin ja zum Glück nicht in deiner Nähe.
Hmm... vermutlich hast Du recht. Ich werde mal dort morgen wirklich mal anrufen.... gute Idee.
Es ist mit absicht so extrem gewählt - es ist nur ein Beispiel - die wahre Verteilung verrate ich nicht. Aber danke für deine (nicht so hilfreiche) Meinung...