Wohnrecht nicht im Grundbuch eingetragen

4 Antworten

Wenn das Wohnrecht nicht im notariellem Vertrag (Grundbuch) steht, dann hat dein Exmann keine Chance. Er kann dich nicht damit erpressen. Mündliche Vereinbarungen gelten nicht. Ein Wohnrecht muss eingetragen werden, damit es Gültigkeit hat.

Und du hast als Besitzerin der Wohnung die Möglichkeit, im Grundbuchamt deiner Gemeinde Einsicht in die Unterlagen zu bekommen und gegebenenfalls deine Urkunde als vermisst zu melden.

De Ehemann kann unter Vorlage der Urkunde das Recht im Grundbuch auf seine Kosten eintragen lassen und hat damit auch solange Erfolg, wie keine andere Auflassungsvormerkung dem zeitlich vorgeht oder die Änderung der Eigentumsverhältnisse durch inzwischen erfoglte Übertragung des Grundbisitzes seinen Anspruch ins Leere laufen läßt.

@schelm1

Das wissen wir hier nicht. Deswegen der Hinweis auf das Grundbuchamt.

Das ganze ist merkwürdig.

Ein Wohnrecht muss grundsätzlich eingetragen werden, genauso wie Hypotheken usw.

Die Käufer müssen Rechtssicherheit bekommen.

Also wenn z. B. Dein Mann ein Wohnrecht hat, muss das für den Käufer aus dem Grundbuch her ersichtlich sein, da es ja den Wert der Wohnung schmälert.

Oder zum Beispiel wenn eine Bank Geld leiht und die Wohnung als Sicherheit dient, muss das als Hypothek eingetragen werden.

Solche Vorgänge müssen über Notare ablaufen. Die Notare sind gesetzlich verpflichtet, dass solche Vorgänge korrekt ablaufen.

Bevor die endgültigen Einträge erfolgen, also während der Bearbeitungszeiten, gibt es sogenannte "Auflassungsvormerkungen".

Das Grundbuch hat verschiedene "Abteilungen". Ein "Wohnrecht"-Berechtiger wird nicht als Eigentümer eingetragen.

Wahrscheinlich wird in einer der Abteilungen schon etwas stehen.

Dafür spricht ja auch, dass die Notarin Deiner Bitte nach Löschung nicht nachkommt.

Ich kenne die näheren Umstände nicht, weshalb sein Anspruch auf Wohnrecht erloschen sein könnte oder nicht zustande gekommen sein könnte.

Ein Wohnrecht muß nicht im Grundbuch eingeragen werden. Häufig wird auf Kostengründen auf die Verlautbarung im Grundbuch verzichtet und die Urkunde mit dem Hinweis versehen, dass des Begünstigte das Recht ohne Zustimmung des Eigentümers aus eigene Kosten im Grundbuch eintragen lassen kann, wenn er dies wünscht. Damit geht das Risiko einher, dass sich der Eigentümer heimlich vom Grundstück trennt und der Berechtigte dadurch seinen Anspruch in dinglicher Hinsicht verliert. Geiz ist halt nicht immer G.eil!

Ist der zwischen den beiden geschlossene, notarielle Vertrag dann in einer Urkundenrolle eingetragen oder liegt in Kopie beim Notar?

Dann wäre der Anspruch des Wohnberechtigten ja gesichert, auch wenn die an ihn zugestelle Urkunde verloren ging.

Er müsste schon zusammen mit dem damaligen Notar nachweisen, daß es den Vorgang überhaupt gegeben hat. Der Notar wird ihn in seinem Bemühen wohl nicht unterstützen, weil das ja bedeuten würde, daß der Notar diese Eintragung nicht zuende geführt hätte.

Der Notar hat lediglich beurkundet! Soweit die Beteiligten keinen Auftrag zu verlautbarunbg im Grundbuch gewünscht haben, konnte der Notar auch nicht weiter handeln und hat seinen Teil nur mit der Beurkundung geleistet.

@schelm1

Ja dann hat er Ex schlechte Karten ... und versucht nun mit Druck sein Versäumnis auszubügeln.

Ganz klar: nichts machen und nichts unterschreiben.

Das Wohnrecht ist rechtsgültig! Solange der Eintrag jedoch im Grundbuch noch nicht verlautbart ist, und Sie den Grundbesitz, in welcher Form auch immer, auf Dritte übertragen, genießt für den neuen Eigentümer das Grundbuch öffentlichen Glauben und der Ehemann kann sich dann nur noch an Ihnen schadlos halten! Sie können aber in jedem Falle von der Urkunde eine Zweitschrift vom Notar verlangen. Löschen kann der Notar allerdings ausschließlich mit der Zustimmung des Begüstigten, sofern im Grundbuch bereits die Eintragung erfolgt ist; gleiches gilt für die Annulierung der Urkunde als solcher, welcher der Begünstigte zustimmen müßte. Falls Sie mehr wissen möchten, rufen Sie mich an - die Tel. Nr. finden Sie in Ihrer Komplimentebox und im Freundschaftsangebot!