Auf Autobahn PARKPLATZ war das WC defekt - Darf ich in diesem Falle in die Büsche machen? ILLEGAL?

13 Antworten

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Ich glaube Folgendes: Auch wenn das WC defekt ist, hast du etwas Verbotenes getan. Hättest du es gelassen, wäre das Weiterfahren aber sozusagen illegal gewesen, denn man darf sein Fahrzeug ja nur in einem geistig und körperlich Fahrtüchtigen Zustand in Betrieb nehmen.

Um keine Gesetze zu brechen, hättest du wohl an dem Parkplatz verenden müssen. ;)

*Rofl*

Es ist unzulässig, außer du verkleidest dich als Hund. Aber ganz im Ernst: Lieber unzulässig hinter die Büsche, als durch eine volle Blase abgelenkt ein Sicherheitsrisiko im Straßenverkehr zu sein. Du musst das ja nicht allzu offensichtlich tun. Und die Herren vom Ordnungsamt oder wer auch immer meint, dich dafür abkassieren zu müssen wären mir im Zweifel lieber als andere Konsequenzen, die sich abgelenkt im Straßenverkehr ergeben können.

In dieser Not-Situation darf man sein Geschäft auch anderswo erledigen. - Schließlich heißt es nicht umsonst in einem etwas älteren Begriff - "seine Notdurft verrichten".

Selbst wenn es gesetzlich nicht erlaubt sein sollte, wird jeder Polizist, Richter "Gnade vor Recht" ergehen lassen, weil er ja selbst die Situation sehr gut nachvollziehen kann. - Freispruch!

Wildpinkeln ist zwar verboten. Aber in deinem Fall hattest du keine andere Wahl! Der Familienvater wusste ja nichts von dem defekten WC. Dann hätte er wohl auch eher Verständnis dem gegenüber gebracht, meiner Einschätzung nach!

Es ist in Ordnung wenn wo Du deine Notdurft verrichtet hast.

Grund ! Es wurde für keinen ersatz gesorgt und man kann nicht von Dir erwarten das Du zum nächsten Parkplatz fährst.