Hallo, ich wurde mit 0,4 Sekunden über Rot beim Rechtsabbiegen geblitzt?

2 Antworten

Hay,
ich würde Einspruch einlegen oder sagen das du es auf dem foto nicht bist so kriegen deine Eltern die Strafe wahrscheinlich einen Punkt und Geldstrafe bei dir Führerschein weg Geldstrafe und einen Kurs der 400 euro kostet musst mit deinen Eltern reden.

Naddl509 
Fragesteller
 24.07.2016, 18:48

Das Problem ist leider, dass die dann ja auch nachforschen könnten und meine Mutter sieht mir leider nicht sehr ähnlich, und da habe ich ein wenig sorgen, dass die mir anschließend nicht glauben, wenn ich sage dass ich nicht absichtlich über gelb gefahren bin.

Hanso112  24.07.2016, 18:53
@Naddl509

Hay,

leider  kenne ich die Situationen da wird aber nicht nachgeforscht wenn das auto deiner Mutter gehört dann ist dass so Glaub mir wenn es rauskommt das du es bist dann kannst du mit einen schaden von 500- 1500 Euro wegkommen  Rotlichtblitzer sind sehr sehr blöd  bei deiner Mutter wird eventuell 100 Euro Strafe und ein Punkt in Flensburg fällig das ist sogut wie garnichts der Punkt verfällt  nach Jahren.

Naddl509 
Fragesteller
 24.07.2016, 19:04
@Hanso112

Das Auto ist leider auf meinen Vater gemeldet, und die beiden leben getrennt. Ich weiß nicht inwiefern sie nachforschen, aber möchte ja meinem Vater auch keine Falschaussage aufhalsen. Eher würde mich aber interessieren, ob ich auf juristischer Sicht Chancen habe..

Hallo Naddl,

ich kann verstehen, dass man versucht aus der Sache irgendwie rauszukommen, aber alles was du geschrieben hast ist dafür nicht geeignet - eher im Gegenteil.

Du kannst dir sicher sein, dass die Ampelblitzer / Rotlichtblitzer geeicht und den Gegebenheiten der Kreuzung entsprechend installiert sind und es auch wirklich nur dann blitzt, wenn man bei ROT über die Ampel gefahren ist.

0,4 Sekunden ROT ist auch nicht wirklich lang. Das kann dann in der Wahrnehmung schon mal so aufgefasst werden, als wäre es noch gelb gewesen.

Im Übrigen ist bereits das Überfahren einer gelben Ampel eine Verkehrsordnungswidrigkeit.

Und jetzt mal Punkt für Punkt:

  • Sicher bist du zweimal geblitzt worden. Einmal beim Überfahren der Haltelinie und einmal nach dem Einfahren in den Schutzbereich.
  • Die Gelbphase von Ampeln dauert mindestens 3 Sekunden. Bei der von dir beschriebenen Position der Haltlinie eher länger.
  • Wenn die Haltelinie wirklich weiter weg ist, dann hättest du aber immer noch hinter dieser und vor der Ampel anhalten können. Das hätte übrigens nur 10 Euro gekostet.
  • Auch die Angabe der niedrigen Geschwindigkeit verlangt eher danach noch anzuhalten, als es das Drüberfahren rechtfertigt.
  • Wenn auf dem Foto zu sehen ist, dass du bereits abgebogen bist, dann warst du erstrecht auf der Tatstraße und nicht "nicht mehr". Diese Tatstraße ist der Schutzbereich in den du eben nicht hättest einfahren dürfen. Das wird durch das zweite Foto belegt.
  • Zu weit in der Kreuzung drin? Wie soll das gehen? Erst ist die Haltelinie angeblich weiter weg und du hattest nur 30 km/h drauf und dann auf einmal bist du schon zu weit in der Kreuzung drin? Das passt nicht.
  • wodurch diese 0,4 sek. vermutlich zu stande kamen - Die 0,4 Sekunden sind die Zeit, die die Ampel schon ROT war. Da es bei Rot das erste Mal hinter der Haltelinie aber vor dem Schutzbereich blitzt, ändert das nichts daran, dass es bereits Rot war. Eine Änderung der Geschwindigkeit, z. B. durch den Fußgänger, könnte die errechnete Zeit beeinflussen, hat aber keinen Einfluss auf den Verstoß an sich.
  • meinen Abbiegevorgang weiterzuführen? - Mit dem hattest du nach deinen Beschreibungen davor ja noch gar nicht angefangen.
  • dass ich nicht absichtlich über gelb gefahren bin - Dir wird nicht vorgeworfen bei GELB über die Ampel gefahren zu sein, sondern bei ROT.

Bitte jetzt nicht falsch verstehen. Aber für mich hört sich das eher danach an, als hättest du es einfach verpennt oder ignoriert und bist mit der passenden gemächlichen Geschwindigkeit fürs Abbiegen einfach drüber.

Sicher kannst du versuchen "Einspruch" einzulegen. Wenn du aber als Gründe die hier genannten angibst, kann ich dir - auch ohne dass ich ein Anwalt bin - jetzt schon sagen, dass das keinen Erfolg haben wird.

Was du nicht schreibst ist, wer nun aktuell der Beschuldigte ist. Da das Fahrzeug auf deinen Vater läuft, aber eine Frau auf dem Foto ist, wird er wohl kaum die Schuld auf sich nehmen können.

Hat er einen Anhörungsbogen oder einen Zeugenfragenbogen bekommen?

Auf die schlauen Hinweise von Hanso112 würde ich im Übrigen nicht hören.

Wenn die Behörden den Fahrer (z. B. bei Abweichung vom Halter) nicht
feststellen können oder den gemachten Angaben keinen Glauben schenken,
dann stehen ganz schnell auch mal zwei nette Herren oder Damen in
Uniform vor eurer Tür.

Somit ist also davon abzuraten eine andere Person als Fahrer anzugeben.

Im schlimmsten Fall wird das als Betrugsversuch gewertet.

Wenn du das Ganze nicht einfach auf dich nehmen willst, dann solltest du dir einen Anwalt nehmen. Ohne den wirst du sicher mit deinem Einspruch erfolglos bleiben. Das lohnt sich aber auch nur dann, wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast. Sonst kostet der Anwalt eventuell mehr als die Strafe.

Kommen wir zu dieser. Da die Ampel ja nur 0,4 Sekunden ROT war, sind das 90 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg, zzgl. Verwaltungsgebühren.

Schlimmer für dich sind die probezeitrelevanten Maßnahmen. Bei einem Rotlichtverstoß handelt es sich um einen A-Verstoß. Die Probezeit wird um 2 Jahre verlängert und du musst ein Aufbauseminar absolvieren.

Viele Grüße

Michael

Hanso112  25.07.2016, 07:08

Hay, kommen wir nun zu den kosten des Aufbauseminars : 150-400 Euro Durchschnittswer liegt bei 200 Euro je nach Fahrschule

Naddl509 
Fragesteller
 26.07.2016, 21:48

Also es ist wirklich schwer zu erklären, da die Kreuzung nicht wie sonst welche sind. Aber natürlich habe ich mich angegeben. Mich ärgert allerdings nur, dass ich eigentlich niemand bin der über orange drüber fährt, aber in dieser Situtation war meine Reaktionszeit "zu lange" das stimmt schon.  also es ist wirklich etwas schwer zu erklären, mein Vater hat es auch erst verstanden als wir mit google maps gearbeitet haben um die kreuzung und meinen weg genau zu sehen. Danke aufjeden Fall für die Antworten, aber so wie es aussieht läuft es dann auf den Rechtsschutz raus. 

Danke trotzdem :)

19Michael69  27.07.2016, 20:57
@Naddl509

Ja, wenn man das Ganze nur aus Erklärungen kennt ist es natürlich schwierig das komplett richtig einzuschätzen.

Wenn das aber wirklich so eine "seltsame Stelle" ist, kannst du sicher davon ausgehen, dass dieser Blitzer richtig reagiert und für den Fahrer eher großzügig als zu streng auslöst.

Die Behörden haben sicher kein Interesse daran, dass jedes zweite Verfahren wegen irgendwelcher Unklarheiten eingestellt oder abgewiesen wird.

Wenn du Rechtsschutz hast, kannst du es natürlich versuchen.

Das Ergebnis würde mich stark interessieren !!!

Viele Grüße

Michael

Naddl509 
Fragesteller
 29.08.2016, 00:02

Also nachdem ich alles angegeben hatte, und auch ausgesagt hatte das ich gefahren bin, haben wir uns entschieden durch den Rechtsschutz Einspruch einzulegen, was uns der Anwalt der Versicherung auch geraten hat. Das oben ist ein wenig ungenau erklärt gewesen und die Kreuzung schwierig zu erklären. Aber danke auf jeden Fall.