Hallo, hat jemand erfahrung mit dem inkassounternehmen synergie?

5 Antworten

Wie hier schon steht: Verwirkt ist da exakt rein gar nichts. Du hast das mit den 12 Monaten falsch verstanden.

Richtig ist, dass die Nebenkosten-Abrechnung eines Vermieters spätestens 1 Jahr nach Abrechnungszeitraum entstanden sein muss und dem Mieter zugesandt werden muss, ansonsten sind Nachzahlungsansprüche verjährt. Das hat mit Strom aber nichts zu tun.

Richtig ist, dass bei Vorliegen der Voraussetzungen (-> Zählerstand wurde übermittelt) der Anbieter die Obliegenheit hat, spätestens 12 Monate nach Abrechnungsperiode die Abrechnung zu erstellen. Ansonsten aber verwirkt da nichts. Der kann die Abrechnung auch noch 3 Jahre später erstellen. Man kann sich nur beim verjährungsbeginn darauf berufen.

Bedeutet: Insolvenz war Mitte 2013. Sofern da dann auch das Vertragsende war und die Zählerstände ermittelt waren, hatte der Anbieter bis spätestens Mitte 2014 Zeit die Endabrechnung zu erstellen. Verjährungsbeginn lässt sich somit maximal bis Mitte 2014 ausdehnen und Verjährungsende wäre damit ohne Mahnbescheid Ende 2017.

Wenn die Endabrechnung nicht nachvollziehbar und inhaltlich falsch war und du genau das reklamiert hast, sieht es aber anders aus. Dann muss es zuerst mal zu einer Korrektur kommen.

warum sollten sie da ruhe gebe? wenn der erste brief nach 2,5 jahren kam war da nichts verjährt und sie sie können da die schulden eintreiben

fritzfrosti10 
Fragesteller
 01.01.2017, 13:47

nach 12 monaten ist das verwirkt. und flexstrom ist lange pleite. von denen habe ich keine schlussrechnung bekommen.

martinzuhause  01.01.2017, 13:54
@fritzfrosti10

es gibt da einen insolvenzverwalter. die verjähruiungsfrist beträgt 3 jahre und beginnt immer am 31.12 des jahres wo die schuld entstand.

die forderung kann da vom insolvenzverwalter abgeben worden sein. und dann kann das natürlich auch eingeklagt werden

Wie kommst du darauf, dass der Anspruch verwirkt sei? Nenn doch mal die Rechtsgrundlage.

Verwirkung entsteht niemals alleine durch ein Zeitmoment, es muss noch mind. ein Umstandsmoment hinzukommen.

Verjährt ist die Forderung, wenn sie vor dem 01.01.2014 entstanden ist und es kein schriftliches Schuldanerkenntnis, keine Teilzahlung und keine gerichtlichen Maßnahmen gab.

fritzfrosti10 
Fragesteller
 01.01.2017, 14:17

Ich habe jedesmal widersprochen und es per Einschreiben verschickt!

die Verjährung tritt erst nach 3 Jahren ein, die Verjährung tritt zum Ende des Jahres an zu laufen. 

Vorsicht! Nicht zu schnell zahlen! Auch ich habe nunmehr nach etlichen Jahren von Synergie eine Zahlungsaufforderung über 150 Euro wegen einer angeblichen Forderung der insolventen Flexstrom erhalten. Jede Mühe und jede Briefmarke, die man da investiert ist schon zu viel des Guten! Hier will die Synergie offensichtlich den letzten Rest aus einer schon ausgepressten Zitrone quetschen!Hintergund: Ich hatte mit der Fa. Flexstrom einen Flat-Rate-Vertrag zu Festkonditionen geschlossen. Dennoch war sich Flexstrom nicht zu schade, unterjährig und einseitig einen Tarifwechsel zu veranlassen. Daraus sollten mir für das Abrechnungsjahr 2010 ca. 85 Euro Mehrkosten aufs Auge gedrückt werden. Dem habe ich natürlich widersprochen ... genau wie dem 2fachen betrügerischen Versuch der Fa. Flexstrom, den Betrag trotz mangelnder Einzugsermächtigung von meinem Konto abzubuchen. Irgendwann in 2012/2013 war dann Flexstrom pleite und der Insolvenzverwalter versuchte, jene 85 Euro ebenfalls beizutreiben. Nach einer 1. Mahnung hab ich dann jenen Advokaten freundlich gebeten, mir doch die wirksame Vereinbarung eines neuen Tarifes zwischen Flexstrom und mir nachzuweisen. Was folgte war ... Nichts ... stille ruhte der See! War dann jetzt erstaunt, dass der Insolvenzverwalter eine nicht existente Forderung aus dem Jahr 2010 mal so eben an ein Inkassounternehmen abgetreten hat ... Donnerwetter, dass ist mutig ... und total bescheuert. Selbst wenn eine Forderung aus jenem Jahr existieren sollte, könnte ich den Einwand der Verjährung geltend machen ... und das weiß auch die Inkassobude! Ein lapidares Mahnschreiben unterbricht oder hemmt keine Verjährung! Und ob die sich das Kostenrisiko eines gerichtlichen Mahnverfahrens antun... glaub ich nicht! Kein Jäger schießt auf einen toten Hasen!