Halben Urlaubstag am 26.Dezember nehmen müssen als Azubi?

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Erstens müssen ! minderjährige Auszubildende an gesetzlichen Feiertagen auch in Berufen, die an solchen Tagen arbeiten freigestellt werden. Zudem hat ein Blumenladen i.d.R. am 2. Weihnachtsfeiertag sowieso geschlossen. Zudem kann wohl hier nicht ein genommener Urlaubstag gefordert werden, wenn die Auszubildende die folgenden 5 Tage in der Woche arbeiten muss.

Am 26. 12. hat sie ( als Minderjährige ) in jedem Fall frei.

Es IST ein Feiertag und Punkt. So sehe ich das. Aber um Euch abzusichern, ruft mal bei der Handwerkskammer an, die wissen das!

Nein, Azubis MÜSSEN an Feiertagen freigestellt werden. Laut Jugendarbeitsschutzgesetz so geregelt...