Sind nach dem TVöD der 24.12. und der 31.12. halbe Tage?
Ich möchte zu über Weihnachten und Neujahr gern Urlaub nehmen und weiß, dass es an unserer Universität "halbe" Urlaubstage gibt. D. h. dass jeweils der 24.12. und der 31.12. einen halben Urlaubstag "kostet" (zusammen also 1 Urlaubstag).
Nun bin ich an einem Institut öffentlichen Rechts angestellt, bei dem der TVöD (Tarifvertrag des öffentlichen Rechts) Anwendung findet. Leider werde ich nicht fündig, wie die zwei o. g. Tage zu handhaben sind. Werden also der 24.12. und der 31.12. wie zwei halbe Tage berechnet oder muss ich je einen Urlaubstag angeben? Ist das eher eine interne Regelung oder ist das im TVöD festgesetzt?
5 Antworten
Das steht auch nicht im TVöD. Das wird in den Betrieben per Dienstvereinbarung geregelt. Bei uns ist es so, dass diese Tage generell frei sind. Wir brauchen dafür keinen Urlaub zu nehmen. Andere Hinweise findest du im Urlaubsgesetz. Ich kann mich aber nicht daran erinnern, dass es dort den Begriff "halbe Urlaubstage" überhaupt gibt. Das muss dann wieder innerbetrieblich geregelt werden.
Ich hatte früher mal den TVöD und musste die Tage nicht arbeiten, aber ich weiß nicht ob das im Tarifvertrag steht oder nicht.
Bei uns sind beide frei - gemäß Dienstvereinbarung, also eher intern.
Ich habe nachgefragt: bei uns sind die Tage keine Urlaubstage, sondern gemäß Vereinbarung beide so frei. Ich brauche also keinen Urlaub beantragen.
Vielen Dank für Eure hilfreichen Antworten!
Ja, daher EIN AZV Tag .
Zeitvorgabe ist der Zeitraum: 08:00-12:00 Uhr
1 AZV Tag. Das heißt Arbeitszeitverordnung.
Was bedeuten die Abkürzungen EIN AZV?