Darf der Chef mir meine Urlaubs tage abziehen wegen Feiertage?

10 Antworten

weil Feiertag ist Freiertag  oder nicht?

Das ist wohl richtig. Wenn der Tag aber kein Feiertag ist, dann ist es eben kein Feiertag.

Feiertage die nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz bezahlt werden müssen, sind gesetzliche Feiertage. Da zählt aber der Rosenmontag bestimmt nicht dazu.

Wenn der Betrieb am Rosenmontag schließt und der AG dies den AN im Voraus bekannt gegeben hat, kann er Urlaub abziehen oder ggf. Überstunden vom Zeitkonto verrechnen.

Wird allerdings kurzfristig geschlossen und manch Arbeitnehmer würde lieber arbeiten, darf der AG keinen Urlaub abziehen und muss den Tag bezahlen, als hätte der AN gearbeitet.

Dann würde sich der AG nach § 615 BGB in Annahmeverzug begeben. Der AN bietet seine Arbeit an, der AG nimmt sie nicht an. Das gibt dann keine Minusstunden und man muss auch nicht nacharbeiten.

Wenn also Dein Betrieb am Rosenmontag immer geschlossen hat, kann der Urlaub abgezogen werden. Wurde kurzfristig entschieden dass zu ist, dann nicht.

Schließtage der Firma, die keine offiziellen Feiertage sind, werden vom Urlaub abgezogen. Bei uns sind das z.B. die ersten drei Augustwochen.

An solchen Einzeltagen (quasi Brückentage) können wir auch Gleitzeit nehmen - das muss dein Chef aber so genehmigen.

Bei uns waren schon bis zu 22 der 30 Urlaubstage so zugeplant + bis zu fünf Tage, an denen man alternativ auch Gleizeit hätte nehmen können - also bis zu 27 Schließtage der Firma in einem Jahr.

Meine Kollegen nennen das gerne “Zwangsurlaub“.

Rosenmontag ist aber kein gestzlicher Feiertag. Wahrscheinlich ist es ein Schliessungstag bei euch, der ggf. mit dem Betriebsrat abgeklärt worden ist. Damit wäre es überstundenfrei oder eben ein Urlaubstag, leider auch wenn es der Chef alleine beschlossen hat.

Rosenmontag ist kein offizieller Feiertag. Es gibt diese Vereinbarungen, dass zwar "zwangsweise" frei genommen wird, aber dafür Urlaubstage angerechnet werden. Bei uns zum Beispiel wird für Heiligabend und Sylvester zusammen ein Urlaubstag angerechnet.

Das ist völlig rechtens. Da am Rosenmontag der Betrieb nicht sichergestellt werden kann, kann der Arbeitgeber hier auch Urlaub "anordnen".