Feiertag bei Arbeitnehmerüberlassung? Entleiher hat am 24.12. Feiertag, AG aber nicht. Muss ich Urlaub nehmen?

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Ist ein alter Streit.

Im Endeffekt musst du keinen Urlaubstag nehmen, dann wirst du an einer anderen Stelle eingesetzt. Meistens in der Zentrale des Entleihers zum Aktensortieren.

Darüber hinaus ist eine sichere Folge davon, dass du nicht übernommen wirst vom Kunden, denn so etwas spricht sich rum.

Was meinst du mit: "Darüber hinaus ist eine sichere Folge davon, dass du nicht übernommen wirst vom Kunden, denn so etwas spricht sich rum." Der Kunde erklärt diesen Tag für frei und Urlaub stimme ich mit meinem AG ab. Warum sollte mein AG dem Kunden mitteilen, dass ich die Arbeitszeitregelungen vom Kunden nutzen möchte?

Für mich wäre es von Nachteil übernommen zu werden. Bei meinem AG verdiene ich weit mehr als der Kunde seinen AN anbietet.

Hallo.

Darüber wird schon seit ich in der Lehre war 1963 gestritten.

Meines Wissens ist es kein gesetzlicher Feiertag.

Dann wirst du in der Zentrale arbeiten müssen oder sonst wo.

Mit Gruß

Bley 1914

Dein AG ist deine Leihfirma. Was da vertraglich gilt ist für dich maßgeblich. Das Vertragsverhältnis zwischen deiner Firma und der Firma die euch ausleiht betrifft dich nicht direkt. Du musst also Urlaub nehmen.

er kann den Tag nicht als Feiertag erklären, höchstens als freien (unbezahlten) Tag

Ein Betrieb kann keine Feiertage bestimmen wie es ihm passt...

Feiertage sind gesetzlich geregelt!

Ok, ich schreibe es mal anders: Der Betrieb hat erklärt, dass alle Mitarbeiter an diesen Tagen frei haben ohne einen Urlaubstag nehmen zu müssen.

@enhobeid

Dann musst du auch nicht arbeiten...

Aber warum klärst du das nicht mit deinem AG?

Wobei zu beachten ist, dass keiner der beiden Tage ein gesetzlicher Feiertag ist.

@DerCaveman

Das habe ich jetzt mal vorausgesetzt :)