Haftungsanspruch Gebrauchtwagen kaputte Scheibenwischer?
Guten Tag,
ich habe eine Frage bzgl. dem Haftungsanspruch von einem Gebrauchtwagenhändler gegenüber mir als Privatkunden. Ich habe mir letzte Woche einen Gebrauchtwagen gekauft, der anstandslos durch den TÜV gekommen ist.
Bei der TÜV Prüfung werden, soweit ich weiss, auch die Wischerblätter kontrolliert.
Bei dem Wischer auf der Beifahrerseite war der Gummi komplett abgerissen, d.h. das Eisen lief bereits auf der Scheibe.
Aufgrund der beschmutzten Scheibe auf der Seite hab ich mir bei Trockenfahrten keine Gedanken gemacht und (mein Fehler) nicht den Zustand der Blätter kontrolliert. Bei der ersten Regenfahrt war nur bei den ersten beiden Wischern ein Schleifgeräusch zu hören, d.h. danach habe ich mir keine Gedanken mehr gemacht.
Letztendlich hat der Wischer nun deutlich seine Spuren auf dem Glas hinterlassen.
Meine eigentliche Frage ist jetzt nun: kann ich den Händler dafür haftbar machen, dass ein komplett abgenutzter Scheibenwischer eingebaut war (evtl. wurde er nach der TÜV Prüfung eingebaut, sonst hätte es der TÜV beanstandet)
Natürlich ist es meine Aufgabe als Fahrzeugbesitzer, den Zustand der Blätter zu kontrollieren, das ist klar.
Trotzdem erwarte ich, dass der Wagen 1 Woche nach dem Kauf in einem fahrbaren Zustand dasteht, und das war damit nicht der Fall.
Viele Grüße und danke für eure Antworten
3 Antworten
Ein Scheibenwischer ist kein versteckter Mangel. Zudem müsstest du dem Verkäufer schon deine Anschuldigungen beweisen müssen, genauso dass diese Scheibenwischer schon beim Kauf am Auto waren. Ich wette er wird dir bestimmt das Gegenteil beweisen können.
Wie du schon sagst es ist deine Aufgabe dein Fahrzeug zu kontrollieren. Das war jetzt kein versteckter Fehler gewesen ich glaube nicht das du da Ansprüche geltend machen kannst.
Ärgerlich... aber wie du selber sagst: du hast es nicht kontrolliert