Haftung nach hauskauf, Abwasser nicht an Kanalisation angeschlossen

5 Antworten

wir haben ein Haus gekauft. Auf dem Grundstück steht ein Gartenhaus. Es ist voll eingerichtet mit Stromanschlüssen, Heizung, Schlafnische, Theke, Kühlschrank und Spülbecken.

Das ist kein Gartenhaus im baurechtlichen Sinne, sondern ein separates Rückgebäude. Das muss zwingend eine Baugenehmigung besitzen, sonst handelt es sich um einen lupenreinen Schwarzbau, der in seiner derzeitigen Verfassung ohne Kanalanschluss respektive Kleinkläranlage auch nicht genehmigungsfähig ist.

Können wir den Voreigentümer verklagen?

M.E. ja, da verdeckter Mangel. Das ist aber hier das geringere Problem.

Bei der Wasserbehörde anzeigen ohne selbst Ärger zu bekommen?

Nein. Im Gegenteil seid ihr verpflichtet, unverzüglich Maßnahmen gegen die Gewässerverunreinigung einzuleiten, sowie die baurechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um den Fortbestand des Gebäudes zu sichern, respektive selbiges abzureißen. -> Anwalt. Sofort.

Zeig den mal irgendwo an. Dann baust du alles aus der Hütte wider aus.

Das ist ein arglistig von dem, der dies bei der Besichtgiung so erklärt hat, verschwiegener Mangel! Dafür können Sie denjenigen, der Sie falsch informiert hat, haftbar machen.

Seehausen  04.11.2014, 18:23

Ja, aber nur wenn man nachweisen kann, dass man konkret danach gefragt hat. Und ob der Voreigentümer dann noch greifbar ist und noch Geld hat ist in der Praxis auch immer zweifelhaft. Und die Verstöße gegen öffentliches Recht beseitigen muss immer der jeweilige Eigentümer.

Entweder geht das in den Kanal oder Grube, aber einfach in den Boden ist unmöglich. Du meinst das Gartenhaus? Abwasser oder Kanal, also Fäkalien? Das ist nur auf mündlichem Weg geschehen? Aussage gegen Aussage. Um eine Anzeige zu stellen, brauchst Zeugen. Oder es war ein Missverständniss! Ist die Hütte baubehördlich genehmigt? NEIN, Abriss oder eine nachträgliche Genehmigung.

Das Gartenhaus ist mit Sicherheit nicht zum dauernden Wohnen mit Feuerstätte und WC genehmigt. Für die zahlreichen Verstöße gegen öffentliches Baurecht haftet allein der jeweilige Eigentümer. Im vorliegenden Fall sogar noch für den Straftatbestand "Grundwasserverunreinigung" nach Wassergesetzen. Da seid Ihr die Dummen.

Ob Ihr den Eich entstandenen Schaden beim Voreigentümer eintreiben könnt hängt von dem Kaufvertrag und den darin zugesicherten Eigenschaften ab. Das kann Euch bei GF niemand beantworten.

Ansonsten habt ihr beim Kauf einen schweren Fehler gemacht, siehe meine3n Tipp:

https://www.gutefrage.net/tipp/baugenehmigungen-beim-kauf-bestehender-gebaeude

schelm1  04.11.2014, 17:50

Der Fehler liegt bei dem, der falsche Angaben gemacht hat!

Seehausen  04.11.2014, 18:21
@schelm1

So schlicht ist das bei Verstößen gegen öffentliches Baurecht leider nicht! Der jeweilige Eigentümer ist immer für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften verantwortlich, auch wenn die Verstöße vom Rechtsvorgänger verursacht wurden!!

FordPrefect  05.11.2014, 08:01
@schelm1

Das ist aber in Fragen der Rechtsfolgen irrelevant. Haftbar und verantwortlich ist gegenüber den Behörden stets der aktuelle Eigentümer einer Immobilie. Dass selbiger ggfs. zivilrechtlich den Rechtsweg gegenüber dem Vorbesitzer beschreiten kann, ist ihm unbenommen. Das ändert aber nichts daran, dass er alleine primär den genehmigten Zustand wiederherzustellen und für alle Schäden aufzukommen hat.

Seehausen  05.11.2014, 09:25
@FordPrefect

FordPerfect hat genau das gleiche in anderen Worten ausgedrückt wie ich. Genau so ist es; der jeweilige Eigentümer ist verantwortlich und kann später versuchen, den ihm entstandenen Schaden erstattet zu bekommen. Letzteres klappt nur selten in der Praxis!!