niederschlagswasser und abwasser

5 Antworten

Nach der neuen Abwasserverordnung wurden alles Haushalte neu veranlagt. Dadurch, dass das Regenwasser an deinem Grundstück auf die Straße läuft, gelangt es ins öffentliche Kanalsystem und dadurch entstehen Kosten! Genauso mit deinem Abwasser! Wenn du dein Abwasser aus dem Bad durch ein langes Rohr in einen Bach leitest, verschmutzt du den Bach, der öffentliches Gewässer ist. Du kannst deine Abwasser nicht einfach in öffentliches Gebiet leiten und dann sagen: das geht mich nichts an. Auch das Wasser, das in der Klärgrube versichert, gelangt ins Grundwasser und muss wieder aufbereitet werden. Deswegen muss jeder Haushalt Abwassergebühren bezahlen! Auch du!

Im Prinzip sind das sogar 4 verschiedene Wässer! Leider ist das im Detail nicht nur Bundesland (Bauordnung) sondern auch noch Gemeindeabhängig, je nach Satzung. Frag am besten einen Bauunternehmer und einen Architekten vor Ort.

  • unbelastetes Regenwasser vom Dach: dieses müsstest Du im Idealfall auf deinem eigenen Grundstück versickern, dann darf das nichts kosten. (Befreiung/keine Veranlagung) Wenn das in eine Kanalisation geht, bist Du zahlungspflichtig. Wenn von Deiner Versickerungsanlage ein Überlauf (und auch wenn der nie genutzt wird!) in die Kanalisation geht, bist du mit üblicherweise (gemeindeabhängig) der Hälfte der Gebühren dran.

  • Regenwasser von Terrassen, Wegen, Stellplätzen Versickerung nur über die "belebte Bodenkrume", also eine Sickermulde im Rasen/Wiese, denn da sind immer Spuren von Schmutz, Reifenabrieb, Öl etc. dran, die nicht direkt versickert werden sollten. Kosten wie oben. Dabei darauf achten, dass von deiner Ausfahrt tatsächlich kein Wasser auf die Straße läuft! Sonst hat die Gemeinde wieder einen Hebel zum Kassieren.

  • Schmutzwässer ohne Fäkalien Das wäre das aus der Küche, Bad etc. Das sollte in eine Klärung gelangen, und nicht einfach über ein paar Meter Rohr in den nächsten Bach. Klärung über Dreikammergrube, oder entsprechende Kleinkläranlage (SBR, kleines Schilfbeet, etc).

  • Schmutzmasser mit Fäkalien (Schwarzwasser): Definitiv eine vernünftige Klärung nötig! Auch das Überwasser aus einer normalen alten "Klärgrube" gehört nicht versickert, sondern entweder in eine vernünftig dimensionierte Kleinkläranlage oder großes Schilfbeet oder in eine gemeindliche Schmutzwasserleitung. Wenn Ihr da (wie beschrieben) nichts habt, könnt Ihr eigentlich noch froh sein, dass die Euch nicht das Einleiten verbieten - was bedeuten würde, dass Ihr Euren Lokus nicht mehr nutzen dürft, bis was vernünftiges am Start ist.

Du siehst, leider nicht so einfach. Dazu kommt, dass viele Gemeinden die Unwissenheit und Unsicherheit der Häuslebesitzer nutzen, um Gebühren durchzusetzen, auf die sie gar keine Anrecht haben ( z.B.Niederschlagswassergebühr obwohl versickert wird, ohne dass Wasser abgeleitet oder auf öffentliche Fläche läuft)

Grundsätzlich muss man Regenwassergebühr und Abwassergebühr getrennt betrachten.

Die Gemeinden veranlagen alle Hausbesitzer bezüglich der Niederschlagswassergebühr. Wenn du de facto gar kein Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation einleitest, dann musst du aktiv werden und eine Befreiung beantragen. Schau mal auf der Homepage deiner Stadt/Gemeinde bzw. Abwasserzweckverband. Dort gibt es hierzu in der Regel immer schön aufbereitete Infos.

Dein System vom häuslichen Schmutzwasser habe ich nicht ganz verstanden. Ich nehme an, bei euch gibt es gar keinen Schmutzwasserkanal? Normalerweise müsste dann euer komplettes Schmutzwasser (Bad, Klo, Küche) in diese Grube laufen. Dann ist die Frage: Ist es eine Kleinkläranlage oder eine geschlossene Grube?

Also es ist eine sickergrube mit zwei kammern und das wasser aus dem bad fliesst in diese.das ist bei allen leuten in unserem dorf das das regenwasser auf die strasse fliesst und das rohrsystem wurde von den einwohnern selbst gelegt.war von mir vorhin falsch ausgedrückt.unser schmutzwasser geht in die grube.wir sind in dem sinne an keinem richtigen abwassersystem,das dann in ein klärwerk geht,angeschlossen.

Oh man ich glaub da muss ich mir doch mal rechtlichen rat holen um da durchzusteigen.wir sind schon dabei uns um eine vollbiologische kleinkläranlage zu kümmer,da diese ab 2016 pflicht ist.dieses abwassersystem in unserem haus war schon vor unserem kauf so.da gingen sogar die wasserleitung quer durch den stromzähler ( haben wir sofort behoben).darum wollte ich mir hier auch etwas hilfe holen