Haftung für falsch zugestellte & fremd geöffnete Post?

5 Antworten

Danke erstmal für die vielen Antworten/Diskussionen :-)

Insgesamt sieht es für mich bisher so aus: - EINDEUTIG ist es NICHT. - Es ist ein "Schaden/Nachteil/whatever entstanden, aber kein "Täter" festzustellen/"haftbar" zu machen. - Der Postbote hat DEN Fehler begannen, höchstwahrscheinlich wohl nicht mit Absicht/Vorsatz. - Der andere hat ebenfalls (zwar indirekt, aber dennoch) falsch gehandelt, ebenfalls vermutlich ohne Vorsatz.

Also bleibt der "Geschädigte" der "Dumme"? Es gibt mit Sicherheit "Inhalte", deren "Fremdkenntnis" negative Auswirkungen für ihn oder auch große Nachteile haben kann. Für mein Rechtsempfinden ist jemand normalerweise durchaus haftbar zu machen mit einer Handlung (ob unbewusst, fahrlässig, vorsätzlich), die zu einem Schaden geführt hat... Ich weiss, es gäbe jetzt auch wieder Beispiele, die das widerlegen/anzweifeln - aber auch wieder hinken. Ich denke es ist erkennbar, was ich ausdrücken möchte :-)

Genau weiß ich nicht wie wer haftet, aber ich weiß das wenn du einen fremden Brief öffnest du dich sogar Strafbar machst.

Verletzung des Briefgeheimnisses (1) Wer unbefugt

  1. einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, öffnet oder
  2. sich vom Inhalt eines solchen Schriftstücks ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 206 mit Strafe bedroht ist.
outfreyn  28.10.2011, 12:27

wenn du einen fremden Brief öffnest

Das gilt, wenn man dies wissentlich, also vorsätzlich macht. Vorsatz ist aber in diesem Fall nur schwer nachzuweisen.

dontknowwhat 
Fragesteller
 28.10.2011, 13:12
@outfreyn

Also ist das Grundproblem, jemandem Vorsatz beweisen zu müssen?

Die Möglichkeit hat der Betroffene ja nahezu NIE...

outfreyn  28.10.2011, 16:56
@dontknowwhat

In dieser Konstellation: nein.

Anders ist es natürlich, wenn jemand einen Brief aus Deinem Briefkasten holt und öffnet.

Solange der Brief nicht absichtlich geöffnet wurde / falsch eingeworfen wurde und du die Post letztendlich erhältst, haftet niemand.

dontknowwhat 
Fragesteller
 28.10.2011, 13:01

Glaube ich nicht. Es kann auch fahrlässig, unbedacht, unbewusst Schaden entstehen/angerichtet werden.

Leon97531  28.10.2011, 13:07
@dontknowwhat

Dafür kann aber weder derjenige der den Brief versehentlich öffnete noch der Briefträger verantwortlich gemacht werden.

Wenn ein sekundärer Schaden bei z.B. Verzug dadurch entsteht, ist dies allein dein Problem oder das Problem des Absenders, wäre das gleiche als wenn ein Brief "verschwindet".

Sollte es sich um eine versicherte Sendung handeln, haftet der Dienstleister wo die Sendung aufgegeben wurde bei Verlust, aber nicht für sekundäre Schäden die für dich oder den Absender entstehen wie bei Verzug o.ä.

dontknowwhat 
Fragesteller
 28.10.2011, 13:14
@Leon97531

Möglich, dass es so ist...

In DIESEM Fall kann dem Absender wohl KEIN Vorwurf gemacht werden ;-)

Wer prüft denn bitteschön bei Post, die in seinem Briefkasten liegt, vor dem Öffnen jeweils den Empfänger? Wenn ich alleine in einer Wohnung wohne gehe ich davon aus, dass alles im Briefkasten für mich ist.

Dieser Argumentation würde auch das Gericht folgen und hier keine Verletzung des Briefgeheimnisses erkennen können. Es gibt keine "fahrlässige" Verletzung des Briefgeheimnisses.

Den Fehler hat der Briefträger gemacht, indem er den Brief falsch einsortiert hat. Aber auch ihm kann imo kein Vorwurf in Richtung Verletzung des Brief- oder gar Postgeheimnisses gemacht werden. Sowas kann ja mal passieren...

dontknowwhat 
Fragesteller
 28.10.2011, 13:05

Sicher prüft das nicht JEDER STÄNDIG, ich auch nicht...

"Sowas kann ja mal passieren" stimmt. Fakt ist aber, dass das Briefgeheimnis verletzt wurde. Man kann auf dem Parkplatz auch mal aus Versehen beim Türöffnen an das andere Auto anstossen, und und und... Das ist ja wohl hoffentlich kein Argument ;-)

dontknowwhat 
Fragesteller
 28.10.2011, 13:10
@dontknowwhat

Sicher, dass es keine fahrlässige Verletzung des Briefgeheimnisses gibt?

Wäre ja ein Pauschal-Freifahrtschein für diverse Situationen. Wie viele Ausreden es dafür gibt sieht man ja jetzt schon ;-)

Leon97531  28.10.2011, 13:12
@dontknowwhat

Fakt ist aber, dass das Briefgeheimnis verletzt wurde.

Wurde es nicht bei versehentlichen öffnen, da derjenige von seiner Befugnis ausgeht, nur wenn er wissentlich den Brief der nicht an ihm adressiert ist öffnet liegt ein Verstoß vor.

Man kann auf dem Parkplatz auch mal aus Versehen beim Türöffnen an das andere Auto anstossen

Kann man ja, und passiert täglich.
Nur dann haftet der Verursacher natürlich für den entstandenen Schaden, dies hat aber nichts mit deiner Frage zu tun, da völlig anderer Sachverhalt.

dontknowwhat 
Fragesteller
 28.10.2011, 13:16
@Leon97531

Wurde es DEFINTIV, da Kenntnis über Privatangelegenheit eines anderen erlangt wurde/werden konnte - und dieser nicht selbst darüber bestimmen konnte.

In DIESEM Fall MUSS es (für mich) auch einen Verursacher geben - wie in JEDEM anderen Fall auch. Ohne Ursache keine Wirkung.

outfreyn  28.10.2011, 16:57
@dontknowwhat

Ohne Ursache keine Wirkung.

Es ist aber keine Kausalität herzustellen. Der Autohersteller ist ja auch nicht schuld daran, dass ein Fahrer mit einem Auto aus seiner Produktion Unfallflucht begeht...

dontknowwhat 
Fragesteller
 28.10.2011, 18:54
@outfreyn

Ich verstehe, was Du ausdrücken möchtest :-)

Aber solche "Vergleiche" hinken gerade in diesem Zusammenhang scheinbar. Sonst hätte ich HIER ja auch den Umschlag/Papierhersteller als "Schuldigen" mit in Betracht ziehen müssen :-)

Kann auch sein das jemand anderes ihn bei Dir herausgenommen und in einen anderen Kasten gesteck haben. Niemand haftet.

dontknowwhat 
Fragesteller
 28.10.2011, 13:06

Gegen DAS Argument scheint man hilflos :-))