Arzt weigert sich Krankenakte per Post zu verschicken?

13 Antworten

Bei der DSGVO herrscht große Unsicherheit, das erklärt auch das Verhalten des Arztes.

Für den Versand von Patientendaten per Briefpost hat die DSGVO aber keine Änderung bewirkt. Das ist weiterhin erlaubt und unproblematisch. Briefe unterliegen einem besonderen rechtlichen Schutz und die Daten sind nicht unmittelbar einsehbar.

Im Datenschutzbereich zählen nicht nur technische Maßnahmen zum Schutz von Daten, sondern auch organisatorische (wie das Briefgeheimnis und dessen Regulierungen zur Umsetzung.):

Etwas anderes wäre es, wenn solche Infos als Postkarten versendet werden oder als unverschlüsselte Mails. Diese haben mittlerweile zwar meist eine Transportverschlüsselung, sind aber auf den Servern der Provider lesbar.

Selbst Faxe gelten als sicheres Transportmedium, obwohl das Abfangen eines Faxes eine viel geringere Hürde darstellt, als der Zugriff auf Mails bei der aktuellen Vorgehensweise großer Mail-Provider.

Rechtlich einwandfrei wäre es auch, wenn Du und der Arzt telefonisch ein Passwort vereinbaren und er die Patientenakte mit 7-Zip mit diesen Passwort in ein Archiv packt und per Mail zuschickt. 7-Zip verschlüsselt mit AES 256, was als sicher anerkannt ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das treibt echt ganz spannende Blüten.

Immerhin, Du kriegst, wie es richtig ist, Deine Unterlagen. Ich hab 2 Ärzte die weigern sich konsequentest.

Bei meinem Radiologen geb ich immer einen frankierten Rückumschlag mit Bitte um Befundzusendung auch an mich raus (eben weil ich mittlerweile weiss, was fü ein Akt es sein kann, dass ich Unterlagen von Ärzten kriege)

Klappt immer. Am gleichen Tag 10min später war meine Frendin auch bei diesem Radiologen, gab Briefmarke ab: nein, laut neuem Datenschutz dürfe man nicht postalisch versenden. (Anmerkung am Rande: aber dem Neurologen schicken sie den Befund per Post. Klar so weit?)

Dann sagte sie: können sie es einscannen und mailen

Nein, das könne ja gehackt werden.

Aber man könne es faxen, "das ist sicher"

Ja klar, rat mal wo das Fax steht (wie wohl bei den meisten Leuten): auf Arbeit. Und natürlich hat nur sie alleine da Zugriff drauf.

Ich sag ja: es kommt zu seltsamen Situationen. Und man kann sich nur wundern, wie wenig Ahnung da oft herrscht.

Das Blöde: man braucht mit denen gar nicht diskutieren, wenn die meinen, sie machen es nicht, dann machen sie es nicht.

Mit deiner schriftlichen Einverständniserklärung, dass du damit einverstanden bist, dass Dir die Akte, z.B. per Einschreiben, zugesandt wird und du das Risiko trägst, dass Fremde Kenntnis vom Inhalt erlangen oder die Akte verloren geht, wäre ein Versand sicher möglich.

Ob er sinnvoll ist, ist die andere Frage. Ich als Arzt (bin keiner) würde solche wichtigen Unterlagen auch nicht per Post versenden. Das Risiko, dass die u.U. (lebens)wichtigen Originalunterlagen auf dem Postweg verschwinden, wie so manch andere Sendung, wäre mir zu groß, selbst wenn der Patient das als OK unterschreiben würde. Denn irgendwo findet sich immer eine Lücke im Gesetz, die trotz der Unterschrift den Arzt haftbar machen würde im Sinne "verantwortungsvolles Handeln"

Ausnahme wäre natürlich, wenn der Patient mittlerweile über 100km entfernt wohnt. Dann wird das mit div. Sicherungsvorkehrungen wie Versandanweisung "eigenhändig" natürlich möglich. Wenn aber irgendwie möglich würde ich, auch als Patient, die Abholung bevorzugen.

Topses  17.05.2019, 09:59

Die Unterlagen, die man bekommt sind allermeisten im PC gespeichert, die drucken das aus und übergeben es, wie auch immer, dem Pat.

Als Pat. bekommst du eine Kopie oder Ausdruck, aber i. d. R. keine Originale (Ausnahmen wird es sicher geben).

GWIFACH  17.05.2019, 10:33
@Topses

Darum schrieb ich auch "u.U." . Bei den Ärzten in unserer Gegend ist es durchaus üblich, auch MRT-CDs und ältere noch nicht digitalisierte Röntgenbilder mit "der Akte" zu übergeben - also tatsächlich das Original der Akte und nicht die Einsicht oder Kopie davon bei z.B. kompl. Arztwechsel, wie's wg. ruhestandsbedingten Praxisübergaben in unserer Gegend derzeit häufiger vorkommt.

Viele neuere Praxen führen ausschließlich digitale Akten - da dürfte der Versand der vorhandenen Infos unproblematisch sein, da stimme ich ich voll zu :-)

Per Brief geht es, notfalls eben mittels Einschreiben.

Nur,wenn der Arzt die DSVGO nicht richtig versteht und/oder falsch interpretiert, willst Du ihn auf Herausgabe verklagen ?

Qubato 
Fragesteller
 17.05.2019, 10:36

Das wäre doch arg übertrieben. Ich geh gleich vorbei und dann hat sich die Sache. Ich hab meine Erfahrung gemacht und weiß wo ich nicht mehr hingehe.

DogDiego  17.05.2019, 13:50
@Qubato

Ja, Dir alles Gute.

das sind diskrete Informationen und der Arzt hat vollkommen recht.. kommt das in falsche Hände, dann fällt es dir ein, den Arzt dafür zu belangen...

geh hin und hol das persönlich ab, OHNE Theater zu machen.. denn du bist im Unrecht

Idris164  17.05.2019, 09:36

Nein, der Arzt kann das auch zusenden, wenn man sich legitimiert

Atlantica666  17.05.2019, 09:37
@Idris164

er macht es aber nicht.. und das ist sein gutes Recht

Idris164  17.05.2019, 09:38
@Atlantica666

Nein, lies bitte den Link den ich eingefügt habe

Atlantica666  17.05.2019, 09:38
@Idris164

welchen denn ?? da is leider nix in deiner Antwort.. edit.. jetzt is er da

Idris164  17.05.2019, 09:39
@Atlantica666

Habe ihn nochmal eingefügt, da es beim ersten Mal nicht geklappt hat

Atlantica666  17.05.2019, 09:39
@Idris164

ja habs gesehen.. danke

Atlantica666  17.05.2019, 09:45
@Idris164

naja.. da stehen jetzt die Möglichkeiten drin. dass ein Arzt zb nicht verlangen kann, dass der Patient hunderte von km fährt um die Akte persönlich abzuholen.. da steht jetzt aber nicht drin, dass der Arzt verpflichtet ist, es mit der Post zu schicken wenn die Praxis direkt in der Nähe ist

Idris164  17.05.2019, 09:50
@Atlantica666

Es steht aber auch nicht drin, dass er sich weigern kann. Und der Patient hat das Recht auch seine unterlagen

Atlantica666  17.05.2019, 09:51
@Idris164

er bekommt sie doch.. die Herausgabe wird ihm doch nicht verweigert.. er kann sie abholen.. also passt das doch

Idris164  17.05.2019, 09:53
@Atlantica666

nein, das passt nicht, was ist wenn du wegziehst und 100 erte km weg wohnst?

Atlantica666  17.05.2019, 09:56
@Idris164

ist jetzt in diesem Fall unrelevant.. der FS wohnt keine hunderte km weit weg-- man könnte das jetzt ewig weiterspinnen.. was wäre wenn... Fakt ist, man hat das Recht auf Einsicht und Herausgabe der Akte.. dieses Recht wird in keinster Weise verweigert..