Haftung beim Einbruch
Ich habe eine Eigentumswohnung in einem 5-Familienhaus.ein Eigentümer sperrt dauerhaft die Fenster im Treppenhaus auf,egal welche Außentemperatur vorliegt.Zahlt die Versicherung wenn ein Einbruch über das Fenster im Treppenhaus stattfindet?
2 Antworten
Mache ihn darauf aufmerksam, am besten schriftlich mit seiner Antwortanforderung, was passieren kann und ein offenes Fenster sehr einladend für Einbrecher ist und er dafür haftet, wenn etwas passiert. Dann hast Du eine Absicherung! Eine Versicherung zahlt nicht wenn für Einbrecher Tür und Tor geöffnet sind, z.B. darf man auch im Außenbereich keine Leiter liegen haben. Wenn er die Verantwortung übernimmt ist das gut so, aber das sollte er Dir bestätigen!
Wenn es ein 5-Familienhaus ist, muss ein Einbrecher dann allerdings noch die Wohnungstür überwinden.
Wenn deine Wohnungstür vorschriftsmäßig verschlossen war und kein offenes Fenster in den Hausflur führt, muss die Versicherung zahlen. Sie zahlt ja auch, wenn ein Einbrecher unter einem Vorwand klingelt und so ins Haus gelangt.