Haftpflichtschaden 24 Std Blutdruckmessgerät
Hallo zusammen,
brauche mal wieder eure Hilfe........
Ich hatte ein 24 Std Blutdruckmessgerät von meinem Arzt bekommen. Alles ganz normal und reibungslos gelaufen, am nächsten Tag hab ich das Gerät zurück gebracht, die Arzthelferin hat es mir abgenommen und alles war gut.
Ca. 2 Std nachdem ich aus der Praxis raus war, kam ein Anruf von einer anderen Kollegin aus der Praxis die mir mitteilte, dass das Gerät kaputt sei und ich die Kosten tragen müsse.
Meine Frage: Die Kollegin die es mir abgenommen hat nimmt es ganz normal entgegen und sagt nichts davon das es kaputt ist. Dann ruft auf einmal eine andere Kollegin knappe 2 Stunden später an und sagt das Gerät sei kaputt. Werte konnten ganz normal ausgelesen werden......Warum wenn ich es wirklich kaputt gemacht hätte, sagt die erste Helferin nichts?? 2. Was weiß ich was in den 2 Std bis zu ihrem Anruf mit dem Gerät in der Praxis passiert ist. Vielleicht ist es dort beim reinigen beschädigt worden und man schiebt mir die Schuld in die Schuhe weil ich der letzte Patient war der es getragen hat......
Wie soll ich beweisen das ich es nicht war? Bin ich hier überhaupt in der Beweispflicht oder müssen die mir nachweisen das ich es war??
Die haben mir eine Rechnung in Höhe von knapp 600 Euro Reparatur zugeschickt :-(
Hiiiiiiiiiiiiiiiiiiilfe
7 Antworten
Da bleibt Dir der Gang zum Rechtsanwalt wohl leider nicht erspart.
Deine Haftpflicht kommt dafür wahrscheinlich nicht auf, weil "geliehene Sachen" meist ausgeschlossen sind. Nur bei neuen, modernen Verträgen könnte sowas mitversichert sein.
Die Arzthelferin, die das Gerät entgen nahm muß nicht unbedingt bemerkt haben, dass das Gerät kaputt ist. Sie hat vielleicht nur gesehen, dass Daten aufgezeichnet wurden.
Allerdings hat die Arztpraxis keinen Anspruch auf ein neues Gerät. Alter und Abnutzung müssen hier berücksichtigt werden.
Und natürlich müssen die beweisen, dass das Gerät bei normalem Gebrauch nicht hätte kaputt gehen können, sondern nur Du es kaputt gemacht haben kannst.
Also am Besten zum Rechtsanwalt, oder aber nicht zahlen, und warten, ob die Arztpraxis so weit geht, Dich auf Schadenersatz zu verklagen.
Du kannst das deiner Haftpflichtversicherung melden. Diese wird einen unberechtigten Anspruch gegen dich zurück weisen. Wenn das Gerät wirklich beschädigt war, hätte die Mitarbeiterin das reklamieren müssen, die es entgegen genommen hat. Wie willst du jetzt überprüfen, was in der Zwischenzeit damit angefangen wurde?
Die Rechnung solltest du erst einmal zurück weisen. Selbstverständlich müsste der Anspruchsteller beweisen, dass sein Anspruch gerechtfertigt ist.
Gebe die Rechnung an deine Haftpflichtversicherung und erkläre dein Bedenken an deiner Schuld. Sie kümmern sich dann darum.Sie entscheiden dann, ob sie so zahlen oder einen Gutachter einschalten. Aber mache das schnell, sonst könnte die Versicherung Schwierigkeiten machen.
Ja meist, aber nicht immer. Deshalb einfach bei seiner Versicherung nachfragen.
Die Rechnung weist Du zurück mit der Begründung, daß Du das Gerät vollzählig und vollständig in einwandfreiem Zustand zurückgegeben hast.
Die Mitarbeiterin, die das Gerät zurückgenommen hat, war verpflichtet, sich vom ordnungsgemäßen Zustand in Deinem Beisein zu überzeugen. Wenn sie das nicht getan hat, hat sie stillschweigend das Gerät als "mängelfrei" zurückgenommen.
Die kostspielige Instandsetzung über 600 € hätte ohnehin nicht in Auftrag gegeben werden dürfen, bevor Du zu dem Sachverhalt befragt worden wärst.
Sehe ich ganz genau so.
Das ist nicht normal, die sollten dir erst mal beweisen, dass du es Kaputt gemacht hast, das hätten die dir sofort sagen müssen, wenn es so wäre wär es ein Fall für deine Haftpflicht,
Das ist nur dann ein Fall für die Haftpflicht, wenn "geliehene Sachen/geliehene medizinische Geräte" mitversichert sind. Das ist meist nicht der Fall.
Die Haftpflichtversicherung hat ja auch die Aufgabe, die Rechtslage zu prüfen und den unberechtigten Anspruch zurück zu weisen.
Die kümmern sich keinesfalls darum, denn "geliehene Sachen" bzw. "geliehene medizinische Geräte" sind meist vom Versicherungsschutz ausgenommen.