firmenhandy kaputt, wer haftet?

5 Antworten

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Hallo,

die entscheidende Frage ist hier, ob die Grundlagen einer Arbeitnehmerhaftung erfüllt sind.

Nach § 280 BGB ist der AN verpflichtet, seinem AG einen durch ihn zu verantwortenden Schaden zu ersetzen.

Diese recht umfängliche Haftung hat man aber zum Schutz der Arbeitnehmer deutlich eingeschränkt.

Für den vorliegenden Fall ist wichtig, dass der Arbeitnehmer bei leichter Fahrlässigkeit GAR NICHT haftet (vergl. Entscheidung des BAG vom 27.09.94 (BAG GS 1/89 [A], BAGE 78, S. 56)). Die "normale" Abnutzung eines Handys über den Zeitraum von 2 Jahren fällt - sofern man überhaupt von einer Pflichtverletzung des ANs ausgehen kann - mit Sicherheit unter diese Befreiung.

Rechtlich ist noch wichtig, dass der AG dem AN aufgrund § 619a BGB dessen Fehlverhalten beweisen muss. Das dürfte der Chefin im vorliegenden Fall recht schwer fallen.

Was die Meldung des Schadens bei der PHV angeht, so macht dies keinen Sinn. Die PRIVAThaftpflicht deckt schlichtweg keine Schäden im beruflichen Umfeld und wird den Schaden ablehnen (und nicht - wie man vielleicht wünscht - gegenüber der Chefin abwehren).

Last but not least: die Haftung - so denn eine gegeben ist - beschränkt sich immer maximal auf den Zeitwert. Da das Handy ja nicht komplett funktionsuntüchtig ist, sondern nur abgenutzt, dürfte sich der Streitwert auf wenige € reduzieren. Sollte die Chefin mit so einer Sache vor Gericht ziehen, wird die Angelegenheit möglicherweise nicht einmal zugelassen...

Viele Grüße

Loroth

Deine Chefin hat ja Nerven.....

Natürlich musst Du das Handy auf keinen Fall ersetzen! Du hast es ja nicht beschädigt, sondern es unterlag in den letzten 21/2 Jahren einer normalen Abnutzung die Du nicht zu vertreten hast - im Gegensatz zu einer grobfahrlässigen Beschädigung. Das ist, wie alle anderen Betriebsvermögen der Firma auch - Arbeitsmittel, die der AG dem AN zur Verfügung stellen muss und hierfür die Gefahr trägt, sofern der AN einen Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig daran verursacht.

Deine Haftpflichtversicherung würde übrigens eine Regulierung des Schadens - neben weiteren möglichen Ausschlußtatbeständen - genau aus diesem Grund ablehnen.

Ferrolino212 
Fragesteller
 22.01.2015, 13:41

danke!! :) Weiß auch nicht wieso man sich mit so einem Mist auch noch beschäftigen muss! nur ich sehe es nicht ein zu melden oder selbst zu zahlen. nach 2 Jahren gäbe es ohnehin zum Vertrag ein neues, sie will mich damit nur ärgern! ich glaube Smartphones, insbesondere iPhones, sind das beste Beispiel für Abnutzung an Gegenständen...

wie soll ich ihr das am besten mitteilen? gibt es da ein Gesetzestext auf den man sich beziehen kann? die ist leider so... :(

Die Abnutzung des iPhone ist keine versicherter Schaden in der privaten Haftpflichtversicherung. Du kannst es denen ja melden und das Antwortschreiben Deiner Chefin vorlegen.

Ferrolino212 
Fragesteller
 22.01.2015, 12:27

Danke für die antwort! :) müsste ich das dann aus eigener Tasche zahlen oder ist das nach Jahren einfach so dass solche Geräte auch mal kaputt gehen (dürfen)?

dervagabund  22.01.2015, 15:18
@Ferrolino212

Wenn Du das handy nicht absichtlich beschädigt hast, sehe ich keinen Grund, warum Du das Gerät ersetzen solltest.

Wenn es normale Abnutzungserscheinungen sind, gehören die dazu. Sie hat Dir ein Handy gestellt und gut ist. Da ist keine persönliche Haftung dran gebunden, schon gar nicht bei Firmeneigentum, deswegen haftet die PHV auch nicht.

Wieso allerdings son Gerät einige Macken hat und Tasten hängen nach 2,5 Jahren ? Ich hatte jetzt wie viele Handy, da hing nichts nach 2 Jahren mit normaler Nutzung.