Haftet meine Haftpflichtversicherung wenn ich beim helfen etwas kaputt mache?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dieses ist ein Haftpflichtschaden, der durch eine sog. Gefälligkeitshandlung entstanden ist. 

Du hast jemandem unentgeltlich geholfen. 

Und es bestand keine Vergütungsabrede zwischen Euch.

Gute private Haftpflichtversicherungen leisten dafür.

Schaue nach in Deinen Versicherungsunterlagen oder rufe einfach dort an.

Wichtig ist, dass Du es unverzüglich machst, also spätestens Montag morgen die Versicherung anrufen.

Wenn weitere Fragen entstehen, dann bitte wieder hier weiterfragen.

Beste Grüße

Dipl.-Päd. York Füssel, 

Wirtschafts- und Vermögensberatung seit 1983 

 

Apolon  18.06.2017, 14:26

Gute private Haftpflichtversicherungen leisten dafür.

Nein - auch in guten privaten Haftpflichtversicherungen ist Vorsatz ausgeschlossen.

Oder wie sollte es möglich sein, dass man sonst Löcher mit einem Hammer in einem Betonmischer schlägt.

Hallo skyrunner27,

was haben Gartenarbeiten mit einem Betonmischer zu tun?

Außerdem, wie bringt man es fertig mit einem Hammer Löcher in einen Betonmischer zu schlagen.

Dies kann man nicht mehr mit grober Fahrlässigkeit bezeichnen, und somit wird deine Privathaftpflicht den Schaden auch nicht ersetzen.

DerHans  18.06.2017, 10:46

Das war eigentlich auch meiner erster Gedanke, dann man gar nicht "unbeabsichtigt" Löcher in die Trommel schlagen kann.

skyrunner27 
Fragesteller
 27.06.2017, 15:35

Hast du recht, normalerweise benutze ich den Betonmischer im Badezimmer jnd schlafzimmer....

Der Beton wurde hart und ich habe mit einer Eisenstange versucht diesen mit gewalt zu brechen, die Trommel ist sau dünn. Wenn ihr mal mit so einem Ding arbeiten würdet bräuchtet ihr nicht solche Unwissenheitsaussagen tätigen und mir unterstellen es sei absicht gewesen!

Apolon  27.06.2017, 17:36
@skyrunner27

@skyrunner27,

wir haben vor etlichen Jahren ein komplettes Kellergeschoß in Eigenleistung gebaut und dabei waren 2 Betonmischer im Einsatz. Manchmal wurde auch der Beton etwas hart, aber wir haben ihn immer ohne Probleme entfernen können, ohne mit einer Eisenstange Löcher in die Maschine zu stechen, bzw. zu schlagen.

Tatsache ist dass du geholfen hast bei Gartenarbeiten, nach deinem Hinweis.

Nur was hat ein Betonmischer mit Gartenarbeiten zu tun.

Ich vermute aber, dass du geholfen hast einen Weg mit Rasenkantensteinen oder Platten zu befestigen, oder eine Mauer hoch zu ziehen.

Die Arbeit mit dem Betonmischer betrachte ich ja auch nicht als Vorsatz.  Nur wenn im Betonmischer der Beton hart geworden ist, kann man dies doch dem Bauherrn (deinem Freund) mitteilen, und nicht mit brachialer Gewalt auf das Gerät einzuschlagen.

Und dies betrachte ich als Vorsatz.

Und außerdem ist die Trommel eines Betonmischers nicht dünn. Diese halt einiges aus.  Nur man muss wissen, wie man den Beton aus der Trommel raus bekommt!

Außerdem schreibst du, dass du einem Freund bei Gartenarbeiten geholfen hast, bedeutet doch dann auch, dass der Freund anwesend war und die Verantwortung für den Betonmischer hatte.

 

Reiche den Schaden auf jeden Fall bei Deiner Haftpflichtversicherung ein. Sich dazu äußern oder ablehnen können die noch immer.

GEFÄLLIGKEITSSCHÄDEN

Stellen Sie sich vor, Sie helfen einem Freund beim Umzug und lassen dabei einen Fernseher fallen, der dadurch kaputt geht. Zahlt Ihre Haftpflichtversicherung den Schaden oder nicht? Gerichte haben entschieden, dass Sie bei einem solchen Freundschaftsdienst ohne Entgelt nicht haftbar gemacht werden können. Folglich zahlt auch die Versicherung nicht. Damit Ihr Freund nicht auf den Kosten sitzen bleibt und kein Streit zwischen Ihnen entsteht, sollten Sie darauf achten, dass Ihr Haftpflichttarif solche Schäden explizit einschließt.

kevin1905  17.06.2017, 19:34

Antwort ist richtig aber abgeschrieben und das ohne Quellenangabe...

thezymo  17.06.2017, 19:52
@kevin1905

Natürlich ist das kopiert sieht man doch am Wortlaut. Entscheidend war der Begriff Gefälligkeitsschaden. Wenn du die ersten Zeilen kopierst und danach suchst dann spuckt die Google auch die Quelle aus. 

Das ist keine Wissenschaftliche Arbeit. Es ging um eine Frage und die wurde beantwortet.

Wozu die Aufregung?

Apolon  18.06.2017, 10:23
@thezymo

Nach meiner Meinung liegt hier kein Gefälligkeitsschaden mehr vor.

Die Gefälligkeit bezog sich auf Gartenarbeiten, aber nicht auf das bearbeiten der Betontrommel mit Hammer und Eisenstange.

DerHans  18.06.2017, 10:50
@kevin1905

Ganz nebenbei eröffnet die Versicherungswirtschaft mit dieser Klausel den "Selbstbedienungsladen", nur um dem Außendienst die Möglichkeit zu geben in bestehende andere Verträge herein zu kommen, indem man diese "Deckungslücke" schließt. Es ist eben "Mehrprämie"

Bei einem so genannten Gefälligkeitsschaden haftest du nicht. Wenn du per Gesetz nicht haftest reguliert die Haftpflicht auch den Schaden nicht, sondern wehrt die (unberechtigten) Schadenersatzansprüche für dich ab

ABER: in einer halbwegs gescheiten PHV werden Gefällilgkeitsschäden, obwohl der VN dafür nicht haftet, trotzdem reguliert, wenn der VN dies ausdrücklich wünscht.

Von daher setz dich einfach mal mit deiner Haftpflich in Verbindung.