Hafte ich mit wenn mein Mann im Trennungsjahr schulden macht?

4 Antworten

Grundsätzlich haftet jeder für eigene Schulden selbst. Bei Eheleuten verlangen aber Banken häufig eine Mithaftung beider Eheleute.

Eine Konstellation kommt während Zeiten der Trennung allerding leider des öfteren vor: Ein ehemals gemeinsam geführtes Konto wird von einem allein weiter geführt ohne dass der andere auch gegenüber der Bank aus dem Kontovertrag entlassen wird. Dann wird das Konto gewaltig vom "Übernehmer" überzogen und der andere haftet gegenüber der Bank für die Überziehung in voller Höhe als Gesamtschuldner aus dem usprünglichen Kontovertrag. Daher immer bei gemeinschaftlichen "Oder-Konten" (jeder ist allein verfügungsberechtigt) eine Trennung auch bei der Bank herbeiführen. Wenn der andere Partner nicht mitmachen will, bei der Bank die Umwandlung des Kontos in ein "Und-Konto" (Verfügungen und Überziehungen nur durch beide gemeinsam möglich) verlagen.

Viele Ehegatten sind der unzutreffenden Ansicht, dass sie für alle Verbindlichkeiten mit einzustehen haben. Dem ist jedoch nicht so. Egal ob ein Ehevertrag geschlossen wurde oder nicht, haftet ein Ehegatte in der Regel nicht für Schulden des anderen Ehegatten, sondern nur für eigene oder gemeinsame Schulden.

http://www.scheidung-clevergestalten.de/berichte/schuldenkredite/scheidungschulden.php

klare und eindeutige Antwort..DH

Auch außerhalb des Trennungsjahres haftet ein Ehegatte nicht für die Schulden des anderen.

Ausnahme: Anschaffung des gemeinsamen Hausrats. Dies kommt aber im Trennungsjahr nicht vor.

Wenn du nichts unterschreibst: Nein!