Autokauf im Trennungsjahr

4 Antworten

Tja, das wäre dann der klassische Schuß ins Knie! Was er anschafft bis zur Scheidung muß er teilen. Da ich ihn aber im Hinblick auf das luxuriöse Gefährt als einen cleveren Ehemann ansehe, wird er rein vorsorglich die Kiste finanziert oder nur geleast haben, so dass Ihnen für die Scheidung die Anschaffung wie auch deren Finanzierung anteilig zuzurechnen sind, also per Solado Ihnen weder etwas zufließen würde, noch Sie etwas zu zahlen hätten! - eine sogenannte Nullnummer!

Nicht jeder kauft ein Auto auf Kredit. Es soll auch Barzahler geben. ;-)

@BonniesRanch

Klar, einen Kleinwagen zahlt man manchmal bar - die Dame schreibt aber etwas von teuer! Im Trennungsjahr wäre dies ein blöder Barzahler! - Und darauf sollte man im Hinblick auf die Schilderung der Ehefrau zunächst einmal weniger abheben!

@firstguardian

Das mit dem blöden Barzahler stimmt natürlich.

das sieht alles etwas anders aus. Endvermögen beider minus Anfangsvermögen beider vor der Ehe= Zugewinn Diesen Betrag durch 2.
Dieser wird dann auf beide aufgeteit!

Gilt auch für ein voll verschuldetes Fahrzeug!

Wenn nicht vertraglich anders vereinbart, gehört alles, was ihr in der Ehe anschafft, euch beiden. Solange ihr verheiratet seid, also ein halbes Auto.

Kein halbes Auto, sondern wenn schon, die hälfte des Autowertes in bar! Nur so d.oof ist doch kein Ehemann in Trennung!

Wenn es aus dem gemeinsamen Vermögen bezahlt wurde, dann wird es Dir anteilig zugerechnet.

Anschaffungswert und die damit eihergehenden Schulden! - In der Regel eine Nullnummer!

@BonniesRanch

Anderes wäre lebensfern! Habe ich die Grundlage meiner Überlegung nicht einigermaßen verständlich gemacht? Dann bitte ich Sie um Verzeihung!

@firstguardian

Dein Kommentar: Anschaffungswert und die damit eihergehenden Schulden! - In der Regel eine Nullnummer!

Beantwortung Deiner Frage: Nein, hast Du nicht.

@BonniesRanch

Bei aller Bescheidenheit - es ging mir um die Beantwortung der Frage von "trollet" vor ca. 1 Stunde und weniger der Ihrer Kommentare zu meinen Gedanken! Sollten Sie einmal etwas zu fragen haben, dann überlege ich mir ggfs. die Antwort darauf!

@firstguardian

Dann erspar mir bitte zukünftig Deine Kommentare, denn von Schulden steht in der Frage nichts.

Auch mir ging es nur um die Beantwortung der Frage, nicht um unzutreffende unsachliche Kommentare.

@BonniesRanch

Doch hat er ich hatte die gleiche Frage  und die hat sich hiermit für mich   beantwortet