Hätte ich jetzt schon Anspruch auf Hatz 4?

3 Antworten

Wer in einer WfBM arbeitet hat keinen Anspruch auf Hartz 4, weil er dem 1. Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.

Du bekommst derzeit Grundsicherung und das ändert sich nicht, wenn du dich aus einer WfBM abmeldet.

Ausenseiter2021 
Beitragsersteller
 30.04.2021, 13:09

Also heißt wohl das ich da drinnen bleiben muss

Gocca  30.04.2021, 13:10
@Ausenseiter2021

Nein. Finanziell ändert sich nichts, wenn du aufhörst in der WfBM.
Du bekommst jetzt Grundsicherung und wenn du nicht mehr in die WfBM gehst bekommst du auch Grundsicherung.
Was aber wegfällt ist das sehr geringe Gehalt der WfBM, bzw. das Taschengeld.

Nach 20 Jahren in einer WfBM kannst du übrigens in Rente gehen ohne Abschläge.

Ausenseiter2021 
Beitragsersteller
 30.04.2021, 13:18
@Gocca

Deshalb darf ich von meinen Eltern aus nicht kündigen

Gocca  30.04.2021, 13:24
@Ausenseiter2021

Sind sie deine gesetzlichen Betreuuer? Haben sie die Betreuung für den Bereich Arbeit?
Falls nicht, kannst du selbst kündigen.

Ausenseiter2021 
Beitragsersteller
 30.04.2021, 13:26
@Gocca

Ich habe keine gesetzliche Betreuer

Dann schmeißen mich meine Eltern mich raus wenn ich in der Behindertenwerkstätte kündige

Gocca  30.04.2021, 13:27
@Ausenseiter2021

Und du möchtest keine eigene Wohnung oder betreutes Wohnen oder eine WG?

Ausenseiter2021 
Beitragsersteller
 30.04.2021, 13:30
@Gocca

Ich darf in keine WG sonst nimmt mein Vater meine Hunde weg

Ich darf auch in keine Klinik gehen wegen meiner Magersucht

Gocca  30.04.2021, 13:32
@Ausenseiter2021

Puh.... das hört sich aber so an, als wäre dein Leben schrecklich.

Ausenseiter2021 
Beitragsersteller
 30.04.2021, 13:38
@Gocca

Wenn man halt eine Behinderung hat dann hat man halt keine Rechte

Gocca  30.04.2021, 13:39
@Ausenseiter2021

Eigentlich hast du alle Rechte die es gibt. Kann sein dass deine Eltern sie dir ausreden.

Ausenseiter2021 
Beitragsersteller
 01.05.2021, 12:48
@Gocca

Nein ich nicht

Aber ich bin das schon gewohnt nichts zu dürfen

Bei Harz IV bist Du auch krankenversichert.

HaRtz IV heißt dies, denke ja, dass Du darauf Anspruch haben magst, aber Genaueres kann Dir das jobcenter erzählen