härtefallregelung zählt der Lebenspartner mit als Einkommen?

1 Antwort

Sie wohnen und leben zusammen sind aber nicht verheiratet? Der einfachste Weg: Einkommensunterlagen für Sie (nicht von Ihrem Partner) zusammenpacken und damit zu Ihrer Krankenkasse gehen. Dort gibt es die rechtlich geltende Antwort. Wenn möglich schriftlich geben lassen.