Was zählt bei Privatinsolvenz als Einkommen?
Hallo, wenn ich in die Privatinsolvenz gehen würde, was würde da als Einkommen gerechnet? Ich bekomme zur zeit 762,-€ Unterhalt für 2 meiner Kids, für meine kleine muss es noch berechnet werden. Dazu kommen 328,-€ Elterngeld, 361,-€ ALG2, 133,-€ Wohngeld, 558,-€ Kindergeld und vorerst 133,-€ Unterhaltsvorschuss. Dann würde ich wenn alles durch ist ca.700,-€ Betreuungsunterhalt bekommen und 273,-€ Kindesunterhalt, damit fallen dann ALG2 und Unterhaltsvorschuss weg. Ich würde gerne ab September wieder selbständig arbeiten halbtags, dabei würde ich ca. 600,-€ netto im Monat verdienen. Jetzt habe ich ja eine Pfändungsfreigrenze von ca.1875,-€ glaube ich. Zu dem was ich bis jetzt an Einnahmen habe zieht man ja die monatlichen kosten ab, das wären bei mir 1100,-€. Meine Frage nun was zählt eigentlich als Einkommen von dem was ich bis jetzt habe? Denn lieber möchte ich dann arbeiten und alles abbezahlen, was ich vor dem 3.Kind mit 1000,-€ monatlich gemacht habe, als in die Insolvenz zu gehen, aber man rät mir dazu ab....
2 Antworten
Ich entnehme mal deinen Angaben, dass du drei Kids hast, also 3 Unterhaltspflichtige. Pfändungen beginnen damit bei 1889,99€ Einkommen.
Ansonsten lies dir einmal folgendes durch: §850a ZPO. Das Elterngeld ist unpfändbar. Würde aber IMHO sowieso wegfallen, wenn du wieder arbeiten gehst. Kindergeld kann bei Bedarf freigegeben werden. Zumeist reicht hierfür, soweit es zu Pfändungen kommt, eine Umwandlung in ein P-Konto und eine Bescheinigung, die man bei der Bank abgibt.
Du liegst derzeit bei 2275€, rechnet man Elterngeld und Kindergeld ab, bis zu unterhalb der Pfändungsfreigrenze.
Sobald du arbeitest, kannst du dir das ja ausrechnen, was monatlich zu deinem pfändbaren Einkommen zählen würde.
Zu dem was ich bis jetzt an Einnahmen habe zieht man ja die monatlichen kosten ab
Das ist falsch.
Das Kindergeld und die Unterhaltszahlungen sind nicht als Einkommen zu werten. Ebenso das Elterngeld bis zum Betrag von 300 Euro. Der Rest allerdings schon. Wieviel davon pfändbar ist, kannst du der Pfändungstabelle entnehmen. Die Pauschale Angabe von 1875 Euro ist falsch, da sich der unpfändbare Betrag auch nach der Höhe des Einkommens richtet.
Ok danke.