Hartz4 Privat-Darlehen

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"Anforderungen an den Darlehensvertrag

Auf eine besondere Zweckbestimmung für die Zahlung kommt es nicht an, es geht lediglich darum, ob ein wirksamer Darlehensvertrag nach dem BGB abgeschlossen wurde, so das Bundessozialgericht. Es werden jedoch hohe Anforderungen gestellt, wenn es darum geht, den ernst gemeinten Abschluss eines solchen nachzuweisen. Zweifel gehen dabei zu Lasten des ALG-II-Beziehers, wie durch ein neueres Urteil des Sozialgerichts Berlin (Urteil vom 18.1.2011, Az.: S 157 AS 26445/08) noch einmal deutlich klargestellt wurde. Kernfrage ist die Abgrenzung zu einer Schenkung oder Unterhaltszahlung; beides wäre anzurechnendes Einkommen.

Zivilrechtlich erfordert ein Darlehensvertrag keine besondere Form, er muss z.B. nicht schriftlich abgeschlossen werden. Ein Darlehen kann auch zinslos gewährt werden, Sicherheiten müssen nicht gegeben werden. In der Praxis werden diese Punkte bei einem Vertrag, etwa mit einer Bank, zwar üblicherweise vorliegen. Das Bundessozialgericht hat im oben genannten Urteil allerdings deutlich gemacht, dass das Jobcenter diese Anforderungen nicht auf ein Verwandtendarlehen übertragen darf, da dies nicht den familiären Beziehungen gerecht würde.

Rückzahlungsvereinbarung

Das zentrale Abgrenzungskriterium zu Schenkung oder Unterhaltszahlung stellt die Verabredung über die Rückzahlung des Geldes dar. Eine solche muss spätestens dann vorliegen, wenn das Geld fließt, so das Sozialgericht Berlin. Eine nachträgliche Vereinbarung würde dementsprechend nicht mehr akzeptiert. Wie oben ausgeführt, ist eine schriftliche Vereinbarung nicht nötig, es sollte jedoch glaubhaft gemacht werden können, dass eine solche vorgelegen hat, falls kein schriftlicher Darlehensvertrag besteht.

In der Praxis empfiehlt es sich also, bevor man einem Verwandten, der Hartz IV bezieht, Geld leiht, dies schriftlich niederzulegen, zu datieren und von beiden unterschreiben zu lassen. In der Vereinbarung sollte man klar festhalten, dass eine Verpflichtung zur Rückzahlung besteht.

Sollte man keinen schriftlichen Vertrag abgeschlossen haben, muss man den Zeitpunkt des Vertragsschlusses, dass das Geld nur geliehen wurde und dass ein nachvollziehbarer Grund dafür vorlag, substanziiert darlegen können. Die Jobcenter bei der Prüfung der Glaubhaftigkeit sehr streng."

http://sozialrechtfreiburg.wordpress.com/2011/04/20/darlehen-von-verwandten-bei-alg-ii-bezug/

Beispiel für Darlehnsvertrag (Darlehn muss anderem Zweck dienen als die ALG2-Leistungen): http://hartz.info/index.php?topic=1790.0

Super vielen dank!

Am einfachsten, indem es die Arge nicht mitbekommt.