Vermieter hat mich gekündigt,was passiert wenn ich nicht ausziehe & weiterhin keine Miete zahle,hilft mir da meine Rechtsschutz obwohl ich eindeutig Schuld bin?

14 Antworten

Ich werde aber nicht ausziehen und auch keine Miete mehr zahlen solange bis ich eine neues Haus für mich zur Miete gefunden habe.

Das kann problematisch werden, wenn

  • der neue Vermieter eine Vorvermieterbescheinigung verlangt, denn seriöse Profi-Vermieter bestehen darauf
  • der neue Vermieter sich deine Bonität ansieht (Selbstauskunft und Schufa/Creditreform), besonders nach einem gegen dich erfolgten Räumungs- oder Mahnverfahren.

Auch riskierst du, dass ein Räumungstitel gegen dich ergeht und dann schafft dich der Gerichtsvollzieher notfalls mit polizeilicher Hilfe gewaltsam aus der Wohnung.

Zahlt hier meine Rechtsschutz falls es zu einer Klage kommt obwohl ich eindeutig Schuld bin?

Auf gar keinen Fall gibt die Versicherung dafür eine Deckungszusage nach deiner Schilderung besteht keine Aussicht auf Erfolg.

Wer würde Räumungsklage, Anwaltskosten und Gerichtskosten zahlen?

Erst einmal der Vermieter, da du aber das Verfahren verlieren wirst, werden die Kosten neben der rückständigen Miete Teil tituliert und können gegen dich vollstreckt werden.

Aber bis zu einer Räumungsklage habe ich ja genug Zeit, bis dahin habe ich ja was gefunden.

Das ändert nichts an deinen Zahlungsverpflichtungen.

Was ist aber wenn ich kein Geld mehr habe? Dann brauche ich ja auch nix zu zahlen oder?? Oder kann er die Kosten bis zu 30 Jahre bei mir einfordern? Wie kriegt das Amtsgericht mit das ich nach einer langen zahlungsunfähigen Zeit wieder Arbeit und Geld habe. Sollte der GV immer an der Tür klingeln kann ich ja den anflunkern

@TinoMino
Was ist aber wenn ich kein Geld mehr habe?

Titel sind geduldig. 30 Jahre.

Oder kann er die Kosten bis zu 30 Jahre bei mir einfordern?

So sieht es aus, wobei die 30 Jahre mit jedem Vollstreckungsversuch neu beginnen.

Wie kriegt das Amtsgericht mit das ich nach einer langen zahlungsunfähigen Zeit wieder Arbeit und Geld habe.

Meldeadresse z.B. der Gläubiger könnte auch einen Detektiv beauftragen.

Sollte der GV immer an der Tür klingeln kann ich ja den anflunkern

Der klingelt nicht nur, der kommt auch rein, schaut sich deine Bude an und nimmt Wertsachen mit bzw. tauscht diese aus.

Glaubst du ernsthaft der lässt sich von dir verarschen?

Sobald dein Arbeitgeber bekannt ist, folgt die Lohn- und Kontopfändung.

Auch kann der Gläubiger verlangen, dass du die Vermögensauskunft abgibst

  • Weigerst du dich, ergeht Haftbefehl gegen dich bis du es nachholst
  • "Flunkerst" du, wie du so schön sagst, ist das eine Straftat und dann beginnt der Spaß erst richtig.
@TinoMino

Du wirst spätestens alle 3 Jahre zu einer erneuten EV geladen werden. Natürlich ebenfalls kostenpflichtig.

Eine regulären Job brauchst du dir dann gar nicht mehr suchen. Kein Arbeitgeber ist wild auf diese zusätzlichen Aufwendungen.

Je nachdem wo du wohnst kann eine Räumingsklage auch recht schnell gehen, von daher würde ich mich nicht auf sowas verlassen. Wenn du Pech hast sitzt also schneller auf der Straße als dir lieb ist.

Alles was folgt wirst auf deine Kappe nehmen müssen, zahlt weder eine Versicherung, noch der Vermieter. Der muss zwar gewisse Summen vorstrecken, wird das aber sicherlich alles wieder einfordern...
Das viele Vermieter neben einer Schufa-Auskunft auch eine Vermieterbescheinigung wollen ist dir noch nicht bekannt? Macht sich dann echt gut wenn der neue Vermieter der Kündigungsgrund erfährt.

Was ist wenn ich nach Erhalt des Briefes der Räumungsklage doch ausziehe? Der Vermieter hat ja da einen Gerichtskostenvorschuss gezahlt. Zahle ich das dann trotzdem also die Kosten für die Einreichung der Räumungsklage? Oder bin ich frei davon und es zahlt die Rechtsschutz des Vermieters? Weil wenn ich ausziehe erlischt ja die Räumungsklage und damit die Koste die er vorgestreckt. Wer zahlt bis dahin die Kosten??

@TinoMino

Dann bist du dennoch der Verursacher für diese Kosten und wirst zahlen müssen. Die Versicherung vom Vermieter oder er selbst wird sich das Geld also von dir zurück holen.

Oder anders ausgedrückt: wärst wie "vereinbart" nach der Kündigung ausgezogen, dann hätte es diese Kosten ja gar nicht erst gegeben. Alles was du zusätzlich verursachst wird früher oder später wieder eingefordert/eingeklagt werden.

@Kamikaze2001

Oh mein Gott :( was ist aber wenn er mich fristlos kündigt?? wie soll ich da innerhalb von 30 Tage oder auch meinetwegen 3 Monaten ein neues Haus finden? Das ist unmöglich momentan

@TinoMino

Das Du Dich vor diesen Kosten drücken kannst ... träum weiter!

Du hast ne ziemlich asoziale Einstellung!

@Tovah

Kann ich einfach behaupten ich hätte nie seine Abmahnungen bekommen?? es waren ja nur Einwurfeinschreiben

@TinoMino

Keine Ahnung ob du das wirklich ernst meinst... Aber das du mit einer Kündigung zu rechnen hast weißt ja schon länger. Also hattest auch mehr als 30 Tage Zeit um dich nach einer neuen Wohnung umzuschauen.

Je nachdem wo du wohnst kann die Suche nach einer "guten Wohnung" auch viele Monate bis Jahre dauern. Das ist dann aber nicht das Problem vom alten Vermieter oder dem Gerichtsvollzieher der dich dann rauswirft.

@Kamikaze2001

Ich behaupte einfach ich hätte nie seine Abmahnungen bekommen und hoffe einfach mal darauf das er die Einwurf Einschreib Belege verloren hat. Was ist wenn er die Nachweise nicht mehr hat?? Habe ich da ne chance zum beispiel

@TinoMino

Eine 50/50 Chance.
Ich gehe aber mal zu 99% davon aus das der Vermieter so einen Fall ordentlich protokollieren und nachweisen kann, entweder durch Einschreibbelege oder durch Zeugen.

Und spätestens nach Zugang der Räumungsklage oder förmliche Zustellung durch einen GV wirst mit dieser Behauptung dann nicht weiter kommen...

Anstatt dir zu überlegen wie du sozusagen deinen Vermieter "bescheißen" kannst, würde ich eher versuchen mit ihm ein Gespräch/Einigung zu finden oder aber nach einer neuen Wohnung zu suchen.

@TinoMino

statt hier weiter diesen asozialen Schwachsinn von Dir zu geben, würde ich an Deiner Stelle mal lieber anfangen die Wohnungsanzeigen zu lesen und schon beginnen die Umzugskisten zu packen!

Wobei ich diesen Müll eh nicht ernst nehmen kann und mal schwer drauf tippe, dass es sich hierbei um einen Troll handelt! (...)

@Kamikaze2001

Was ist aber wenn ich kein Geld mehr habe? Dann brauche ich ja auch nix zu zahlen oder?? Oder kann er die Kosten bis zu 30 Jahre bei mir einfordern? Wie kriegt das Amtsgericht mit das ich nach einer langen zahlungsunfähigen Zeit wieder Arbeit und Geld habe

@Tovah

ich meine es tot ernst

@TinoMino

traurigerweise hast Du damit sogar Recht ...

... aber auf der anderen Seite steht, dass Dir das umgekehrt auch jede Menge Probleme bereiten wird. Denn mit negativem Schufa-Eintrag wirst Du keine Wohnung, keinen Handyvertrag etc. bekommen ...

Und wie bereits erwähnt: das ist einfach ne verdammt asoziale Einstellung!!!

@TinoMino

Du bist ja echt nen witziges Kerlchen... Seit wann befreit "pleite sein" von einer Zahlungspflicht?

Du musst dann trotzdem zahlen, kannst es nur vielleicht nicht. Und dann wird eben, so wie du es ja selbst wohl schon weißt, ein Titel erwirkt und die nächsten 30 Jahre klingelt regelmäßig der GV und will deine finanzielle Situation prüfen.

Das Gericht bekommt es so erstmal gar nicht mit. Du als Schuldner bist aber verpflichtet jede Veränderung zu melden, machst es nicht dann machst dich zusätzlich noch mal strafbar.

@TinoMino

Kann ich einfach behaupten ich hätte nie seine Abmahnungen bekommen?? es waren ja nur Einwurfeinschreiben

So, sperr mal Deine Augen auf und lerne.

Einwurfeinschreiben ist das Beste was der Vermieter machen konnte, das empfehlen Anwälte.

Warum?

Einschreiben mit Rückschein kann verweigert werden oder ist der Empfänger im Urlaub usw. geht die Post zurück und gilt als nicht zugestellt.

Bei Einwurfeinschreiben unterschreibt der Briefträger den Einwurf und der Brief ist somit nachweislich in den Machtbereich des Empfängers belangt. 

Es nutzt Dir also absolut nichts, zu behaupten, dass Du nichts erhalten hast.

Da wird die Rechtschutzversicherung wohl streiken ... und ja, - Du wirst auf allen Kosten hängenbleiben und das ist nicht wenig!

Vielleicht auch mal ein wenig ein Gewissen haben und nicht auf Kosten anderer (dem Vermieter) leben wollen!

Was ist wenn ich nach Erhalt des Briefes der Räumungsklage doch ausziehe? Der Vermieter hat ja da einen Gerichtskostenvorschuss gezahlt. Zahle ich das dann trotzdem also die Kosten für die Einreichung der Klage? Oder bin ich frei davon und es zahlt die Rechtsschutz des Vermieters? Weil wenn ich ausziehe erlischt ja die Räumungsklage. Wer zahl bis dahin die Kosten??

@TinoMino

Du kannst ausziehen aber Du zahlst trotzdem die verursachten Kosten.

Wir sind vernünftige Vermieter die schnell reagieren, wenn es einen Mangel gibt und wir haben bzw. hatten bisher auch nur vernünftige Mieter, aber auch wir würden uns nicht alles gefallen lassen.

Es gibt immer Mittel und Wege.

Zahlt hier meine Rechtsschutz falls es zu einer Klage kommt obwohl ich eindeutig Schuld bin?

Nein.

Wer würde Räumungsklage, Anwaltskosten und Gerichtskosten zahlen?

Du

Kann der Vermieter das alles auf mich abwälzen falls er den Rechtsstreit gewinnt?

Ja - und wer wird gewinnen.

Kann er die fehlenden Mieten zurück klagen?

Natürlich

(Blöde Frage)

Du hast recht genau die Kosten aufgeführt, die du letztlich tragen musst. Hoffentlich kannst du dir das leisten, sonst versaust du dir auch noch deinen Schufascore, wenn der nicht längst im Keller ist.