Haben polizisten mehr rechte als wir (reportage)

13 Antworten

Gegenfrage: Wie reagierst du denn als Privatperson wenn du angepöbelt und beleidigt wirst? Darf man da etwa nicht wegschubsen? Ich finde das meist großartig wie die Polizisten das durch halten. Die bleiben bei Beleidigungen ruhig wo ich bereits zugeschlagen hätte! Grade Beamte von Einheiten wie der BFE haben es nicht leicht. Zud einer eigentlichen frage: Natürlich haben sie Rechte, in diesem Falle jedoch nicht. Ein Schubsen gilt jedoch vor dem gesetz nicht als Körperverletzung, somit ist das vollkommen in Ordnung. Schließlich müssen sich ja auch Polizisten nicht alles gefallen lassen.

blablabla168 
Fragesteller
 10.08.2010, 19:21

bfe ?

KRU3M3L  10.08.2010, 19:22
@blablabla168

Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit

blablabla168 
Fragesteller
 10.08.2010, 19:23

Wenn du den wahren Charakter eines Menschen sehen willst, gib ihm Macht.

Nein, sie haben nicht mehr Rechte als wir. Sie denken dieses viel zu oft, aber dem ist nicht so.

futureworld  10.08.2010, 19:25

Super Antwort, DH! LG

PepsiMaster  10.08.2010, 19:34

Dem ersten Satz stimme ich ohne Einschränkung zu!

Trotzdem haben Polizeibeamte per Gesetz mehr Rechte (es gibt viele sog. Ermächtigungsgrundlagen), auf Grund dieser EGLs dürfen Polizeibeamte überhaupt Maßnahmen treffen und (unter bestimmten Voraussetzungen) Zwang anwenden.

Romjia  10.08.2010, 21:40

Und ob sie mehr Rechte haben. Welche genau stehen im Gesetz. Nur vergisst der Bürger das manchmal ganz gern und sieht die Handlung des Beamten dann Willkür und Machtmißbrauch.

Es sind nur in einigen demokratischen Ländern Polizisten so freundlich, dass sie auf Pöbeleien und Beleidigungen nur  (!) mit schubsen reagieren. Pöbler und Schreier spucken auch unbewusst und da ist ein Mindestabstand schon erstrebenswert.

Sicherlich hat die Polizistin auch darauf verzichtet, die Beleidigungen strafrechtlich zu verfolgen. Damit hätte man Polizei und Justiz unnötig beschäftigt, denn solchen Leuten kann man nicht helfen. Die brauchen die "Reibung" an der sog. Staatsgewalt; selbst wenn sie freundlich auftritt. Dagegen hat die Mehrzahl der Bürger ein unverkrampftes Verhältnis zur Polizei.

Nein. Auch Amtspersonen durfen nur bei Bedrohung ihrer eigenen oder einer zu schützenden Person gegenüber anderen Personen tätig werden.

Beleidigungen dürfen nicht mit tätigkeiten "vergolten" werden, es sei denn es handelt sich um die Festnahme. Dann ist es keine Tätigkeit gegen die Person sondern eine Amtshandlung.

Das Wegschubsen ist in dem Falle evtl. nach androhung oder aufforderung zum entfernen geschehen, wodurch die Handhabe in der Tat erlaubt ist. Zudem gibt es den "Sicherheitsbereich" dem jede Person zusteht. Bedeutet, dass bei einem Wortgefecht auf einen Abstnd von 3 bis 5 Metern bestanden werden darf, um seine eigeneGesundheit zu schützen falls der Gegenüber von Wort zu Tat übergeht.

Es kommt also auf den genaueren Sachverhalt und den Ablauf an. Einfach so, nur wegen einer Beleidigung, darf auch eine Amtsperson nicht körperlich gegen eine Person tätig werden.

PepsiMaster  10.08.2010, 19:32

Es gibt noch viele weitere Gründe weswegen Polizeibeamte unmittelbaren Zwang anwenden dürfen, es muss nicht unbedingt eine Bedrohung der eigenen oder einer anderen Person vorliegen.

Bestimmte Maßnahmen/Anordnungen denen nicht Folge geleistet wird, dürfen auch mit Zwang durchgesetzt werden ... ohne dass die betroffene Person droht oder sonst irgendwas macht.

MidnightDance  10.08.2010, 19:43
@PepsiMaster

Wie ich geschrieben habe:

Das Wegschubsen ist in dem Falle evtl. nach androhung oder aufforderung zum entfernen geschehen, wodurch die Handhabe in der Tat erlaubt ist.

Es muss "angedroht" bzw. angekündigt werden

Romjia  10.08.2010, 21:03
@MidnightDance

Du kannst dir sicher sein das in der Regel die BEamten im Einsatz dem Gegenüber auch sagen das er sich von Acker machen soll. Die stehen sicher keine 5 Minuten da und lassen sich berieseln um dann Kommentarlos ne Maßnahme zu greifen. Gerade bei Reportagen. Da sieht man dann immer wie sie ganz klassisch in die Ausbildungsstandartsätze verfallen :D

fastlink  11.08.2010, 01:11
@Romjia

Wenn eine Kamera dabei ist, wird das auch gaaaaanz anders gehandhabt als ohne......

Romjia  11.08.2010, 11:47
@fastlink

Sicher, meist werden dann nicht mehr die Standartsätze gesülzt sondern Klartext gesprochen und ein Abstand von ein paar Metern gewonnen und dabei bewegt sich das Gegenüber schlagartig rückwärts und nicht der Beamte und wenn das Gegenüber dann immernoch nicht Ruhe gibt wird er einkassiert.

also sie haben keine rechte mehr als wir auch. Nur das sie zum beispiel anderen leuten helfen dürfen auch wenn sie selber nicht angegriffen wurden und sowas. aber wenn dich ein Polizist einfach ohne grund schlägt wird er mehr bestrafft als normale menschen wenn du ihn anzeigst.

Romjia  10.08.2010, 21:04

Darfst du doch auch. Nennt sich Nothilfe das ganze. Sprich wenn du siehst wie einer einen anderen schlägt darfst du dazwischen und notfalls den Angreifer schlagen um ihn abzuwehren.