Dürfen Polizisten Rollerfahrer vom Roller ziehen?

10 Antworten

Grenzwärtig, kommt auf die Geschwindigkeit an.

Wer sich Vollstreckungsbeamten widersetzt, gegen den darf mit leichter Körperlicher Gewalt vorgegangen werden, wenn alle leichteren Mittel erfolglos ausgeschöpft wurden.

Das muss natürlich immer Verhältnismässig sein.

Je nach Situation 

Aber generell falls der Verdacht besteht dass er ein Delikt begangen hat wäre das möglich 

Ist immer eine Frage der Verhältnismäßigkeit.

Wenn sich aber der Rollerfahrer weigert, anzuhalten und sich sogar den Beamten durch Flucht entziehen will, liegt der "begründete Verdacht" nahe, dass der Fahrer etwas zu verbergen hat und vielleicht eine Straftat vorliegt - und mit dem Hintergrund liegt die "Latte der Verhältnismäßigkeit" dann ziemlich niedrig...

Natürlich dürfen sie jemanden stellen, der ihren Aufforderungen, stehen zu bleiben, nicht nachkommt.

Was wäre die Alternative? Das derjenige, der keinen Bock hat kontrolliert zu werden, nicht kontrolliert werden kann?

Das Ganze schimpft sich "körperliche Gewalt" und ist bei Verhältnismäßigkeit zum Durchsetzen von Maßnahmen gerechtfertigt. Je nach Geschwindigkeit und Vortaten würde ich in dem von dir beschriebenen Szenario mit "Ja, war zulässig" antworten.

wenn er langsam war...klar...wenn er schnell wäre hilft nur Kennzeichen merken und Anzeigen...

@AssassineConno2

Richtig... mal unabhängig davon, dass ich mich wegen SO einer Anzeige niemals der Gefahr aussetzen würde, jmd. von einem KFZ zu ziehen...

Jemanden vom Roller schmeißen um eine Owi zu verfolgen? Der Richter nimmt dich auseinander und du bist deinen Job los.

@Szwab

Na, dass es gleich eine KV im Amt ist denk ich nicht.. also ich geh nicht davon aus, dass ich bei sowas meinen Job verlieren würde.. außerdem: Wer redet von einer OWi? Kann ja auch eine Straftat zu Grunde liegen? Fahren ohne Fahrerlaubnis z.B.

Aber klar, bei einer OWi, sagen wir mal Fahren ohne Helm, würde ich das auch nie machen...

@Szwab

Es geht nicht immer nur um OWIs