Kündigunsschreiben verloren, kann ich es einfach nochmal verlangen?

5 Antworten

Natürlich kannst du eine Kopie des Kündigungssschreibens von deinem Arbeitgeber verlangen. Viel netter kommt es aber rüber, wenn du freundlich darum bittest. Ansonsten könnte es auch passieren, dass der Kopierer gerade defekt ist oder die Person, die für solche Dinge zuständig ist, erst in zwei Wochen aus dem Urlaub zurück ist...wenn du nett fragst, kümmert sich sicher sofort jemand darum :)

Erst einmal die rechtliche Seite:

Da dein Arbeitgeber ja sicherlich eine Kopie des Kündigungsschreiben behalten hat, kannst du nach § 810 BGB Einsicht in diese Urkunde verlangen. Ein Recht auf eine Fotokopie ist im Gesetz nicht klar geregelt, wird aber in der Rechtsprechung überwiegend bejaht, wenn der Urkundenbesitzer nicht ein besonderes Interesse daran geltend machen kann, dass keine Kopie angefertigt wird.

Anspruch auf ein erneutes Original hast du nicht, das wäre ja eine neue Erklärung und würde den AG in rechtliche Schwierigkeiten bringen.

Und nun die praktische: Such lieber noch einmal etwas länger. Es ist hochpeinlich, ein so wichtiges Dokument zu verschlampen, und dein Arbeitgeber wird sich durch dein Verlangen nur in seiner Entscheidung bestätigt fühlen.

Wenn du es wirklich nicht finden kannst, ruf freundlich in der Personalabteilung an und frage nach, ob sie dir eine Kopie zusenden könnten.

Du kennst ja Dein Arbeitgeber besser als wir hier, darum musst Du wissen ob Du von ihm eine Kündigungskopie erhälst. Wenn er sich weigert kann das Arbeitsamt ihn dazu zwingen eine Kopie auszuhändigen.

Kannst du. Sie sind aber nicht dazu verpflichtet, dir eine Kopie auszuhändigen.

Ratirat  14.03.2013, 10:07

Doch, sind sie. Siehe unten.

Nein , rein rechtlich muss er nur einmal (nachweislich)kündigen .Natürlich kann ein Gericht ihn dazu bringen.