Habe ich jetzt Pech gehabt oder bin ich im Recht wegen Betrug?

6 Antworten

Mit einer Strafanzeige kommst Du sicher nicht weiter, da die Betrugsabsicht nahezu nicht nachweisbar sein wird.

Du kannst zivilrechtlich dagegen vorgehen, da die Jacke vom Verkäufer als Original angeboten wurde, was sie wohl nicht ist. Damit ist der Gewährleistungsausschluss hinfällig.

Bevor Du jedoch einen Rechtsanwalt damit beauftragst, Deine Interessen hier wahrzunehmen, solltest Du Dir darüber klar sein, dass hier Kosten entstehen, die erstmal Du zu tragen hast. Hier würde ich Aufwand + Kosten deutlich gegen den Nutzen abwägen.

Kannst Du zweifelsfrei nachweisen, dass es sich um die von Dir im Dezember gekaufte Jacke um genau diese gefälschte Jacke handelt?

Dann kannst Du die Rücknahme zivilrechtlich einfordern oder einklagen, wirst aber wahrscheinlich einen Anwalt brauchen.

Xyomara 
Fragesteller
 08.03.2020, 19:32

Ja da ich noch die Bilder der Anzeige habe.

NoName08154711  08.03.2020, 19:34
@Xyomara

Dann auf zum Anwalt.

"Gekauft wie gesehen" ist nämlich der gleiche Unsinn wie "Eltern haften für ihre Kinder".

Die Strafanzeige wird dir das Geld nicht zurückbringen. Trotzdem wäre eine Strafanzeige wegen Betrugs möglich. Du könntest den Vertrag aber auch anfechten und die Rückabwicklung fordern. Grund wäre Anfechtung wegen

Irrtums gem. § 119 (2) BGB

Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.

Oder du fährst gleich das schwere Geschütz Betrug auf

§263 StGB

Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Xyomara 
Fragesteller
 08.03.2020, 19:49

Das heißt die Anzeige bringt mir nichts?

archibaldesel  08.03.2020, 19:52
@Xyomara

Anzeige ist Strafrecht. Wenn dem Verkäufer eine Geldstrafe auferlegt wird, hast du dein Geld auch noch nicht zurück. Die Androhung könnte den Verkäufer veranlassen, die Kohle freiwillig herauszurücken.

Recht hin oder her. Das Problem wird sein, dass DU zweifelsfrei nachweisen musst, dass die begutachtete Jacke genau die ist, die auf dem Foto zu sehen ist und die Du gekauft hast.

Ob es das wert ist? Es ist ja schon die dritte Hand, die das Ding eingeschickt hat also nicht mal Du selbst. Du warst ja auch nicht dabei, als das Teil eingesendet wurde.

Wenn der Bursche sagt: "Keine Ahnung was da eingeschickt wurde.", wie willst Du das belegen? Du kannst ja noch nicht ein mal beweisen, dass die Jacke, die Du gekauft hast genau die ist, die Du weiterverkauft hast.

Vielleicht hast Du 100 Fakes im Keller, verkaufst die und willst den Jungen büßen lassen, der Dir eine Originale verkauft hat... ;)

Wollte Dir nur mal im letzten Satz vor Augen führen, auf welche Ideen ein guter Verteidiger kommen kann, um Zweifel an der wahren Herkunft der eingesendeten Jacke zu streuen.

Das Risiko, dass sich jegliches Verfahren in Luft auflöst und ggf. jeder seine eigenen (teils gepfefferten) Anwaltskosten aufkommen muss, musst du selbst einschätzen.

Xyomara 
Fragesteller
 08.03.2020, 19:53

Ich habe die Bilder der Anzeige gespeichert in der auch Flecken und so so zu sehen sind die auch an der Jacke noch vorhanden sind

meier2003  08.03.2020, 19:55
@Xyomara

Recht haben und Recht bekommen....

Oder: Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand ;-)

Gekauft wie gesehen

Xyomara 
Fragesteller
 08.03.2020, 19:29

Also keine Hoffnung?

archibaldesel  08.03.2020, 19:30

Nö, nicht wenn die Angaben falsch sind. Dann ist es nämlich Betrug.

zeytinx33  08.03.2020, 19:31
@archibaldesel

Ja und wie will sie nachweisen, dass genau diese Jacke dort gekauft wurde ?

archibaldesel  08.03.2020, 19:36
@zeytinx33

Die Anzeige liegt noch vor, ein Zeuge ist vorhanden, das sollte im Zweifel reichen. Zudem wird das ja gar nicht durch den Verkäufer bestritten.