Ricardo Betrug: Habe ich das Recht mein Geld zurück zu verlangen?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Also in Deutschland ist der Verkauf von Markenfälschungen sogar verboten. Ich weiß natürlich nicht, wie das in der Schweiz ist.

Dennoch würde ich auch davon ausgehen, dass etwas Original ist, sofern nichts anderes angegeben wurde. Wie soll denn der Kunde erahnen, dass es sich um eine Fälschung handelt? Das ist ja völliger Schwachsinn. Der Händler ist dafür verantwortlich dem Kunden alle relevanten Informationen zu geben.

Wie du schon sagtest: Es kann ja in niemandes Interesse sein, dass man ständig jeden Händler fragen muss, ob ein Produkt original ist. Ich würde also auf das Geld bestehen und ggf. auch eine Anzeige wegen Betrugs in die Wege leiten und auch über weitere Schritte mit einem Anwalt nachdenken.

Wenn nicht dabei gestanden ist,

eine original Jacke von..... kann man in den meisten Fällen davon ausgehen, dass es Fälschungen sind..

Irrtum...man kann auch davon ausgehen, dass ein Jugendlicher sich im Straßenverkehr zu benehmen weiß und die Verkehrsregeln kennt und trotzdem verunglücken jeden Tag welche...man darf von gar nichts ausgehen! Schon gar nicht im Bereich Handel!

Keine Ahnung wie die Rechtslage in der Schweiz ist. In Deutschland gilt dies:

https://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/streitfall-des-tages-die-rechte-des-kaeufers-beim-plagiatkauf/6337414-2.html?ticket=ST-1477196-tE0geH334Rb1qIVZI3Ql-ap1

Du wirst sicher ganz leicht über eine Suchmaschine herausfinden, wie die schweizer Behörden das sehen!

Auch ein guter Link (für Deutschland) ist dieser hier, eines Rechtsanwalts:

https://kanzlei-franz.com/ratgeber-kaufrecht/gefaelschte-waren-und-produkte/