Habe ich einen Anspruch auf Nebenkostenrückzahlung als Untermieter?

3 Antworten

In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit. Also kann dein Vermieter mit dir jede Art Vertrag aushandeln, die nicht gegen das Gesetz verstößt. In diesem Fall verstößt der Vertrag nicht gegen Gesetze, also wirst du nichts gegen eure Verienbarung machen können.

Wenn du den Vertrag so unterschrieben hast, gilt der auch. Vertragsfreiheit

Stimmt das??

Stimmt. Anspruch auf eine Abrechnung und evtl. Rückzahlung hättet Ihr nur wenn eine Kaltmiete und monatliche Vorauszahlungen für Betriebskosten vereinbart wäre.

Außerdem habe ich nun festgestellt das wir mehr pro Quadratmeter bezahlen als der Hauptmieter! Darf der das?

Wenn in der Miete die Ihr zahlt die Betriebskosten enthalten sind darf er das natürlich. Schließlich Zahlt er das ja. Da wäre dann auch noch Strom, evtl. Telefon und Möbel.