Habe ich ein Sonderkündigungsrecht, wenn ich die Leistung nicht mehr wahrnehmen kann?

2 Antworten

Wenn der Vertrag für nur ein Pferd gilt und dieses Pferd den Reiterhof verlässt, ist der Vertragsgegenstand nicht mehr vorhanden und der Vertrag somit nichtig. Falls das Pferd schon jetzt nicht mehr zum Reiten zur Verfügung steht, solltes du den Vertrag der Form halber fristlos kündigen. Zahlen musst du natürlich nicht.

ein Sonderkündigungsrecht hast du nur wenn sich die Bedienungen nicht von deiner Seite ändern. z.b. Pferd stirbt, Halle brennt ab und Reitstall hat nun keine Halle mehr, Preiserhöhung etc. Dann müsstest du ja für Leistungen bezahlen die du nicht nützen kannst.

Der Stall kann aber nichts dafür wenn sich bei dir Sachen ändern. z.b. wenn du dir auf einmal nicht mehr leisten kannst den vollen Betrag zu bezahlen oder du umziehst und daher der Stall zu weit weg ist.

Das Pferd wird nun kurzfristig umziehen. Das ist weder mein Verschulden noch das Verschulden des Reiterhofes.

dann tritt Fall 1 in Kraft. Die Vertragsbedingungen haben sich geändert. das Pferd steht nicht mehr beim ursprünglichen Reitstall. Wäre ja möglich dass du nun 1h dorthin fahren musst. du hast also ein Sonderkündigungrecht.