Bausparvertrag nach Tod?

2 Antworten

Das ist sehr ärgerlich!

Wenn Ihre Frau nur "Einzahlerin" war und Sie nicht irgendwie erwähnt wurden (bei mir hat z.B. meine Schwester die Vollmacht, falls ich sterbe) ist es schwierig da jetzt rückwirkend was zu machen.

Gehen Sie am besten damit zu einem Rechtsanwalt.

Falls Sie mit einem Bankangestellten persönlich gesprochen haben, würde ich es vor dem Rechtsanwalt dort noch mal versuchen und denen die Situation noch mal schlidern. Das sind ja eigentlich keine Unmenschen und persönlich dort um Verständnis appellieren kann nicht verkehrt sein.

Mein Beileid zu Ihrem Verlust... ist echt Mist, wenn nach dem Tod eines geliebten Menschen noch sowas kommt...

Der Bausparvertrag geht auf den Begüsntigten bzw. den Erben über .. der hat dann die gleichen Rechte und Pflichten wie der ursprüngliche Bausparer ...

und wenn dieser wegen der Vorfälligkeit hätte zahlen müssen, gilt das auch für den Erben ...