Darf man bei einer Reitbeteiligung eine Kündigungsfrist haben?

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Der Vertrag ist wirksam. Ggf. bekommst Du etwas zurück, wenn Du nachweisen kannst, dass er mit der Weitergabe des Ponies zusätzlich geld einnimmt. Aber ob sich der Streit um die paar Euro lohnt....

Kündigungsfrist bei Reitbeteiligung.. kannte ich bisher auch nicht. Da hat der ja nen tollen nebenverdienst,w enn erw en anders hat, sollte er doch nicht auch noch Dir die Kohle abnehmen! So kassiert er dann also im Monat 300€ für 1 Pferd?! HAst Du Deine Eltern schon mal informiert?

Wenn das vertraglich geregelt ist, wirst du wohl zahlen müssen.

Was spricht dagegen, den "Vermieter" zu fragen, ob er nicht einer sofortigen Kündigung zustimmt?

SolCielo 
Fragesteller
 26.11.2012, 14:15

Die aus meinem neuen stall meinten das ist nicht erlaubt und wenn ich das nicht zahle bekomme ich höchstens ne mahnung.... das ist so ein geldgeiziger...und er vermietet sie ja einfach n meinen stunden weiter wenn ich nicht hingehe !

Frangge  26.11.2012, 14:17
@SolCielo

Naja, auf die Aussage würde ich mich nicht verlassen, es sei denn die Leute aus deinem neuen Stall sind Rechtsgelehrte ;).

und im unterschriebenen vertrag steht das man 3 monate kündigungsfrist hat !

Vor dem Hintergrund der Vertragsfreiheit würde ich mal davon ausgehen, dass das vertraglich Vereinbarte hier auch Gültigkeit hat. Und so benachteiligend finde ich eine 3-Monats-Klausel nicht, als dass man sie juristisch zu Fall bringen könnte.

Meine RB hat eine Kündigunsfrist von 4 Wochen. 3 Monate finde ich echt viel. Aber leider kann man auch 3 Monate veranschlagen als Kündigungsfrist. Gibt es alles. Das du nun nicht mehr hingehst obwohl du es ja könntest, da kann der Pferdebesitzer ja nix für.

Du könntest versuchen dich mit dem Pferdebesitzer zu einigen das du eher aus dem Vertrag kannst. Ob er sich drauf einläßt ist die Frage. Oder ob er mit 50€ statt der 150€ einverstanden ist.

Als Pferdebesitzer verläßt man sich ja auch auf die RB. Wenn die nun nicht mehr möchte, gut da kann man als Besitzer nix gegen machen. Aber die vertraglich festgelegten Kündigungszeiten muß man trotzdem in der Regel einhalten.